Muss ich evtl Kündigung Unterschreiben

  • Guten Tag,

    ich bin zz im 3. Lehrjahr und mache im November d.j. meine schriftliche Prüfung 6 Wochen danach meine mündliche, danach hatte ich vor weiter wegzuziehen.

    Ich wohne seit August 2011 in meiner jetzigen Wohnung zur Miete. (Unbefristet, 3-monatige Kündigungsfrist) Nun haben meine Vermieter mich kurzfristig informiert, dass sie die Wohnung verkaufen wollen.

    Es waren nun auch schon einige Interessenten zur Besichtigung da. ein Interessent will die Wohnung zur Kapitalanlage und würde meinen Vertrag auch weiterhin beibehalten, die anderen Interessenten wollen die Wohnung jedoch für Eigenbedarf kaufen.

    Nun stellt sich mir die Frage, darf mir nun Fristgerecht (3 monatig) gekündigt werden? Es wäre wirklich doof, wenn ich nun für wenige Monate noch was Neues suchen müsste, insbesondere wäre ich in 3 Monaten mitten im Lernstress und habe ehrlich gesagt, dann sicherlich keinen Kopf für einen Umzug und noch dazu für wenige Monate irgendwas anderes zu finden...

    Gibt es eine Möglichkeit, dass man die Zeit verlängern kann, bis ich ausziehen müsste? Ich würde ja wie gesagt sowieso nach meiner bestandenen Prüfung (weiter wegziehen). Ich habe die jetzigen Vermieter gebeten doch wenige Monate noch zu warten aber das möchten sie nicht.

    Habe ich irgendwelche Möglichkeiten, sobald die neuen Käufer Eigenbedarf anmelden würden??

    Vielen Dank für eine Antwort

    Nachtrag:

    Dies habe ich vorhin noch zum Thema gefunden:

    http://www.test.de/Kuendigung-weg…749268-1749266/

    " Wird Ihre Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft, gilt ein Sonderkündigungsschutz. Für drei Jahre nach der Umwandlung ist keine Eigenbedarfskündigung möglich. In Berlin, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern gelten Sperrfristen von bis zu zehn Jahren. "

    Würde evtl. dieser Sonderkündigungsschutz in meinem Fall gelten??

    Nochmals Vielen Dank euch :)

    Einmal editiert, zuletzt von Chrissy86 (16. Februar 2013 um 18:58) aus folgendem Grund: Nachtrag

  • Zitat

    Habe ich irgendwelche Möglichkeiten, sobald die neuen Käufer Eigenbedarf anmelden würden??

    Wenige bis keine Chancen bei berechtigtem Eigenbedarf. Aber so schnell schießen die Preußen nicht und das Gespräch mit dem neuen Eigentümer ist ja noch offen.

    Zitat

    Wird Ihre Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft,

    Das gilt nur, wenn eine Immobilie zum ersten Mal in Eigentumswohnungen umgewandelt wird. In deinem Fall denke ich, dass dies schon eine vermietete Eigentumswohnung ist. Dadurch entfällt der Kündigungsschutz.

  • Hallo Chrissy86


    Es waren nun auch schon einige Interessenten zur Besichtigung da. ein Interessent will die Wohnung zur Kapitalanlage und würde meinen Vertrag auch weiterhin beibehalten, die anderen Interessenten wollen die Wohnung jedoch für Eigenbedarf kaufen.

    Nun stellt sich mir die Frage, darf mir nun Fristgerecht (3 monatig) gekündigt werden? Es wäre wirklich doof, wenn ich nun für wenige Monate noch was Neues suchen müsste, insbesondere wäre ich in 3 Monaten mitten im Lernstress und habe ehrlich gesagt, dann sicherlich keinen Kopf für einen Umzug und noch dazu für wenige Monate irgendwas anderes zu finden...

    Gibt es eine Möglichkeit, dass man die Zeit verlängern kann, bis ich ausziehen müsste? Ich würde ja wie gesagt sowieso nach meiner bestandenen Prüfung (weiter wegziehen). Ich habe die jetzigen Vermieter gebeten doch wenige Monate noch zu warten aber das möchten sie nicht.

    Grundsätzlich tritt der Käufer erstmal in die bestehenden Verträge ein und muss diese unverändert fortsetzen.
    Eine Eigenbedarfskündigung ist seitens des VM mit der gesetzlichen Frist möglich.
    Der VM-Wechsel findet aber nicht mit Unterschrift des Kaufvertrags statt,
    sonder i.d.R. erst mit Eintragung ins Grundbuch.
    Diese Grundbucheintragung hängt von mehreren Faktoren ab,
    und kann zwischen 4 und 25 Wochen dauern.


    VG Syker

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!