Unterlagen zum Mietvertrag - ist das alles erlaubt?

  • Hallo ihr Lieben,
    ich bin aktuell ziemlich unsicher, ob das, was der Vermieter verlangt, nicht alles ein wenig zu persönlich ist.

    Ich ziehe in eine 1Zimmer-Wohnung. Bin 24 Jahre alt, Studentin.

    Neben der Mieterselbstauskunft, amtlichen Ausweisdokument (Kopie) und der Mietschuldenfreiheitserklärung will der Vermieter nun noch folgende Dinge haben:

    - Da ich Studentin bin, möchte er einen Bürgen. Nun versteht mich bitte nicht falsch - aber ich wohne 7 Jahre alleine in meinen eigenen 4 Wänden. Ich habe keinerlei negative SchufaEinträge bzw. jemals mir irgendwas zu Schulden kommen lassen. Und trotzdem eine Bürgschaft. Ich denke, es versteht sich von selbst, dass meine Eltern mir dahingehend einen Vogel zeigen -.-
    Jedenfalls habe ich nun einen Bürgen. Fragt mich nicht, was mich das an Nerven gekostet hat...Von diesem Bürgen wollen sie ganze 3 Gehaltsnachweise haben... Ist das rechtens??? Denn mein Bürge gibt nur ungern preis, wieviel er denn verdient...

    - In Verbindung mit der Bürgschaft wollen sie trotzdem noch alle Gehaltseingänge von mir per Quittungen nachgewiesen haben. Sorry, aber ich brauche einen Bürgen, nur weil ich Studentin bin und dann müssen wir beide noch alles nachweisen ? Wo bleibt der Sinn -.- Sie haben eine Kaution. Nun noch ne Bürgschaft. Die Unterlagen, wie Kindergeldantrag, wie Studienkredit, Bafögbescheid enthalten viele sehr private Informationen, die niemanden etwas angehen... Und nur Kontoauszüge möchten sie nicht.

    - Des Weiteren soll ich meine Einzugsermächtigung geben, zum Abbuchen der Miete. Ich habe immer einen Dauerauftrag gehabt... und bin ehrlich gesagt langsam bisschen pissig, was noch alles kommt...

    - Der letzte Punkt : Die Wohnung kostet an Kaltmiete 200€ und 100€ Nebenkosten, also insgesamt 300€ Warmmiete. In der Warmmiete sind keine Warmwasserkosten enthalten... ich bin aus allen Wolken gefallen, als ich das gehört habe. In der Anzeige hieß es 300€ Warm, in dem Ausdruck des Vermieters steht auch nur 300€ Warm, Heizkosten enthalten... nirgends ein Hinweis, dass Warmwasser zusätzlich hinzu kommt...
    Bin bisschen baff....

    Lohnt sich das alles wegen der Wohnung???

  • Hallo schnuppe88,

    meine "erschöpfende":confused: Meinung ist, dass der evtl. zukünftige Vermieter nicht verpflichtet ist, Dir eine Wohnung (ist in der Tat ein hochwertiges Gut) zu vermieten, will sagen, dass er die Bedingungen stellt.
    Bei den Betriebskosten wäre es sinnvoll, dass entweder alle einzeln und mit den Verteilerschlüsseln angegegben würden oder, so wie ich als VM es mache, auf den § 2 BetrkVO Bezug nehme.

  • Darf ich dann wenigstens, und mein Bürge, alle Daten schwärzen, die nicht von Belangen sind (in den Unterlagen) ? Solange daraus hervorgeht, dass ich Geld bekomme, reicht das doch, oder nicht ?

    Mit was für Kosten muss ich zusätzlich rechnen, zwecks Warmwasser? Wie gesagt, ich habe bis jetzt (kann nur aus eigener Erfahrung sprechen und aus der Erfahrung meiner Familie, die selbst jeweils Wohnungen vermieten) noch keinen Mietvertrag gesehen, wo ich das Warmwasser separat zahlen muss und habe keine wirkliche Vorstellung davon.

    Meine letzte Wohnung lief so gut, so unkompliziert, da ging alles in einem Ruck... und jetzt... schon alleine das der Vormieterin die Unterlagen zugeschickt werden, um sie mir weiterzuleiten, finde ich nicht gerade "professionell" und das, obwohl meine Unterlagen bei dem Vermieterin bereit liegen.

    Danke jedoch schon für die ehrliche und schnelle Antwort.

  • "Darf ich dann wenigstens, und mein Bürge, alle Daten schwärzen, die nicht von Belangen sind"
    - Ich würde von den Originalen Kopien anfertigen und in diesen das ganz Persönliche ("Übliche") schwärzen.

    "Mit was für Kosten muss ich zusätzlich rechnen, zwecks Warmwasser?"
    - Eine badefreudige Mieterin von mir hatte im vergangenen Abrechnungszeitraum WW_Kosten für Verbrauch 60€, für Bereitung 175€.
    Heutzutage können Vermieter nicht vorsichtig genug sein, so manche sind an ihrer Immobile (besser: "tollen" Mietern:mad:) schon kaputtgegangen...

  • Hm also sollte ich dementsprechend wohl zu meinen üblichen Euronen, die ich im Monat weglege, auch noch etwa 25€ pro Monat zur Seite schaffen. Baden wird bei mir nicht möglich sein - habe nur eine Dusche :) Außer ich bin kreativ...
    Dennoch bin ich gespannt, wie sich die 100€ Nebenkosten zusammen setzen. Ich habe für die gleiche Größe der Wohnung, jedoch mit Badewanne und leidenschaftliche Benutzerin, 85€ Nebenkosten gezahlt und immer sogar zwischen 100-200€ zurückbekommen.


    Heutzutage können Vermieter nicht vorsichtig genug sein, so manche sind an ihrer Immobile (besser: "tollen" Mietern) schon kaputtgegangen...

    Ich verstehe es ja, aber sollten positive Mietschuldenfreiheitserklärung, Bürgen und kein SchufaEintrag nicht ausschlaggebend genug sein? Meine finanzielle Situation bzw. Eingänge sagen nichts darüber aus, was ich tatsächlich bekomme oder wie meine Rücklagen oder der vermögende Teil meiner Familie ausschaut.

  • Zitat

    Ich verstehe es ja, aber sollten positive Mietschuldenfreiheitserklärung, Bürgen und kein SchufaEintrag nicht ausschlaggebend genug sein?


    Nein, hier nicht, weil das Entscheidende fehlt !

    Zitat

    Meine finanzielle Situation bzw. Eingänge sagen nichts darüber aus, was ich tatsächlich bekomme oder wie meine Rücklagen


    Was sagt uns das nun ?

    Zitat

    oder der vermögende Teil meiner Familie ausschaut.


    Was sollte das, außer einer evtl. Bürgschaft, damit zu tun haben ?

    Warum unterschreibt Papi und Mami den MV nicht einfach ?

  • Zitat

    Die Wohnung kostet an Kaltmiete 200€ und 100€ Nebenkosten, also insgesamt 300€ Warmmiete.

    Hier möchte ich einwerfen, dass eine Warmmiete gegen die Heizkostenverordnung verstößt und deshalb "illegal" ist.

    Warmmiete

    Ist diese Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, dann muss der VM ohne wenn und aber den Verbrauch an Wärme und Warmwasser individuell erfassen und abrechnen. Ist es aber eine Einliegerwohnung, dann kann er den Verbrauch über die Wohnfläche ermitteln.

    Also, Einliegerwohnung, oder Mehrfamilienhaus?

  • "Nein, hier nicht, weil das Entscheidende fehlt !"

    Und was fehlt? Ein "Arbeitgeber" fehlt, ja sicherlich. Aber ein Einkommen ist gegeben.

    "Warum unterschreibt Papi und Mami den MV nicht einfach ?"

    Weil Mami und Papi noch nie einen Mietvertrag unterzeichnet haben für mich und dies auch nie tun werden. Wieso denn auch? Wieso sollten sich meine Eltern nach über 7,5 Jahren Alleingang meinerseits noch damit beschäftigen, mir irgendwelche Unterschriften zu tätigen?
    Fakt ist, dass nur eine Bürgschaft gefordert wird, weil ich Studentin bin, nicht, weil ein Einkommen fehlt oder nicht genug Einkommen vorhanden ist.

  • Hallo schnuppe88,

    was der VM nicht weiss, ist, dass eine Bürgschaft max. 3 Nettomonatsmieten betragen kann.
    Ich bin selbst VM und wäre damit dann (auch) nicht zufrieden.
    Bei schwachen Mietkandidaten würde ich also immer nur an den Mietinteressenten UND beide Elternteile zusammen vermieten. Dann hätte ich drei Mieter, von denen jeder alleine schon für alle Rechte und Pflichten aufkommen müsste.

  • Zitat

    Und was fehlt? Ein "Arbeitgeber" fehlt, ja sicherlich.


    Bravo, 99 Punkte, ich bin begeistert, richtige Antwort !

    Zitat

    Aber ein Einkommen ist gegeben.


    Dies zu beweisen dürfte ein Klacks sein, sofern es sich nicht um Schwarzarbeit handelt.
    Um welche Art von Einkommen handelt es sich ?
    Etwa um, von den Eltern, eingeklagtes Kindergeld und Unterhalt ?

    Zitat

    was der VM nicht weiss, ist, dass eine Bürgschaft max. 3 Nettomonatsmieten betragen kann.


    Das wissen aber immer mehr VM.

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