Wasserschaden von oberem Wohnungsbesitzer

  • Hallo an Alle,

    seit zwei Jahren wohne ich in einer Mietwohnung ( alles offen, also amerikanisch ).
    Über mir ein Eigentümer der seine Wohnung selbst nutzt.
    Ende letzten Jahres hatte ich einen Wasserschaden an der Küchendecke entdeckt. Wurde auch alles anerkannt von der Familie über mir, hatten selbst Schaden in der Küche. Sie zogen ins Hotel für den gesamten Zeitraum. Es bestand kein Selbstverschulden von deren Seite.

    Ablauf der folgenden 6 Wochen in meiner Wohnung:
    Der Wasserschaden ist am xx.xx.xxxx in der Wohnung über mir entstanden. In meine Wohnung ist ebenfalls Wasser eingedrungen, vor allem war der offene Wohnbereich (Küche und Wohnzimmer) betroffen.
    Im Zeitraum vom 03.11. bis 11.12.2012 war ich mehrfach gezwungen mir bei meinem Arbeitgeber zum Teil unbezahlten „Urlaub“ zunehmen, da 3 x Gutachter von Versicherungen und Handwerker (Maler 3 x, Elektriker 2 x und Trockenbauer 5x) Zutritt zu meiner Wohnung haben mussten. Da ich mich flexibel nach den Zeiten der Gutachter und Handwerker richten musste, führte dies zu Problemen mit meinem Arbeitgeber. Neben dem immensen Zeitaufwand, sind mir dadurch auch erhöhte Kosten entstanden. Pro Termin sind mir durch Arbeitsunterbrechung, Fahrt zur Wohnung, Warten auf Gutachter oder Handwerker, Rückfahrt zur Arbeit etc. im besten Fall 2 h verloren gegangen.

    Aufgrund von Schimmelbildung musste im Wohnbereich Tapete und Putz entfernt werden. Vom 19.11.2012 bis 11.12.2012 wurden in meiner Wohnung zusätzlich ein Ventilator und ein Trocknungsgerät aufgestellt, die 24 h täglich laufen mussten. Durch die Lautstärke der Geräte konnte ich nachts nicht erholsam schlafen, was zu einer verminderten Leistungsfähigkeit bei der Arbeit und einer nervlichen Angespanntheit führte. Zudem war ich in meiner Wohnung permanent aufgewirbeltem Staub und Schimmelsporen ausgesetzt, was bei mir zu einer hartnäckigen Bronchitis mit Lungenproblemen führte, die mit Antibiotika behandelt werden mussten.

    Alles in allem war meine Wohnung in einem unzumutbaren Zustand, ganz zu schweigen von der gesundheitlichen Belastung.
    Die Endreinigung nach den Sanierungsarbeiten musste ich auch noch durchführen.

    Hätte ich im Vorfeld einschätzen können, was im Zusammenhang mit dem Wasserschaden auf mich zukommt, wäre ich für den Zeitraum 03.11.2012 bis 11.12.2012 aus heutiger Sicht in ein Hotel gezogen und hätte Arbeiten wie Endreinigung durch eine Firma ausführen lassen. Das hätte auch Nerven und Gesundheit geschont.

    Nun erwarte ich eine angemessene Aufwandsentschädigung für den gesamten Zeitrahmen 03.11.2012 bis 11.12.2012.

    Wer kann mir sagen, was ich an Ansprüchen habe ? Die Haftpflicht des Eigentümers über mir, hat abgelehnt !

  • Nun erwarte ich eine angemessene Aufwandsentschädigung für den gesamten Zeitrahmen 03.11.2012 bis 11.12.2012.
    Wer kann mir sagen, was ich an Ansprüchen habe ? Die Haftpflicht des Eigentümers über mir, hat abgelehnt !


    Hallo Senara,
    hier ist wirklich Beratung durch einen Fachanwalt gefragt.

  • Zitat

    Die Haftpflicht des Eigentümers über mir, hat abgelehnt !


    Natürlich, dafür ist auch die Leitungswasserschadenvers. zuständig, so diese existiert.

    Zitat

    Pro Termin sind mir durch Arbeitsunterbrechung, Fahrt zur Wohnung, Warten auf Gutachter oder Handwerker, Rückfahrt zur Arbeit etc. im besten Fall 2 h verloren gegangen.
    Die Endreinigung nach den Sanierungsarbeiten musste ich auch noch durchführen.


    Rechnung schreiben und der Leitungswasserschadenvers. melden

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