Hallo!
Ich habe ein Problem, zu dem ich gerne eure Meinung/Ratschläge hätte.
Ich habe vor zwei Jahren ein Mietvertrag abgeschlossen. Aus dem Mietvertrag geht nicht hervor, mit welcher Vermieterperson dieser abgeschlossen wurde. Im Mietvertrag steht unter Vermieteranschrift:
Gebrüder Müller
Straße 123
12345 Stadt
Der Mietvertrag wurde nur mit dem Nachnamen "Müller" unterschrieben.
Die Anschrift ist zwar korrekt, aber "Gebrüder Müller" ist keine Firma. Wenn es sich um eine Firma handeln würde, müsste "Gebrüder Müller GmbH" oder "Gebrüder Müller Malerei" etc. stehen. Ergo, man kann auch nicht behaupten, dass der Mietvertrag mit einer juristischen Person abgeschlossen wurde. Auch wenn es so wäre, müsste dann nicht bei der Unterschrift "i.A. Fritz Müller" stehen?
Meine Frage:
Ist ein Vertrag gültig, wenn dieser keiner einzelnen Person rechtlich zugeordnet werden kann, da in dem Vertrag der Vorname des Unterzeichners nicht auftaucht und "Gebrüder Müller" nachweislich keine eingetragene Firma ist?
Wichtig: Dass man durch die Handschrift den Unterzeichner ermitteln kann, steht nicht zur Debatte.
Es geht nur um die Gültigkeit eines Vertrages ohne Angabe des Vornamens.
Warum mich das Interessiert? Ganz einfach, der Vermieter macht falsche Abrechnungen. In der Jahresabrechnung steht "560 Euro Hausverwaltung". Es ist ein 6-Familienhaus ohne Hausverwaltung! Des Weiteren, mein Verdacht: Aus der Heizöllieferung wird auch er versorgt. Insgesamt 4 Tausend Liter Heizöl innerhalb 5 Monate geliefert. Wie gesagt nur 6 Mietparteien.
Ich habe vor, den Vermieter vors Gericht zu zerren. Dafür sammele ich soviel Punkte, wie möglich. Diese Leute sind arrogante Anuse. Ich habe meine Miete immer pünktlich bezahlt und mir nie etwas zu Schulden kommen lassen. So einen ordentlichen Mieter wird er nicht leicht finden.
mfg
Michelle