Darf ein vermieter nachträglich angaben zum arbeitgeber fordern

  • Darf ein vermieter nachträglich angaben zum arbeitgeber fordern?


    Nein. Und wenn sowas im MV vereinbart wäre, wäre dies unwirksam.
    - Und nun wollen wir mal abwarten, welche blödsinnige Bemerkung unser fantastischer Forentroll noch bringen wird...

  • Zitat

    Wo steht denn das geschrieben ?

    Typische Frage eines Vermieters, der hier als Troll unterwegs ist. Umgekehrt wird ein Schuh draus. Wo steht geschrieben, dass ein Mieter dazu verpflichtet ist?

    Und anders gefragt, muss ein Vermieter seine Mieter im Vorfeld informieren, wenn er das Haus verkaufen will? Aus welchem Grund auch immer.

  • Zitat

    muss ein Vermieter seine Mieter im Vorfeld informieren, wenn er das Haus verkaufen will?


    Kommt drauf an.

    Zitat

    Dürfen schon, aber Sie können das getrost ignorieren.


    Das gilt aber nicht für die wahrscheinlich folgende Mieterhöhung.

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