ich bin mit meiner freundin zusammen gezogen. den mietvertag
unterschrieben ab dem 1.1.2010. die wohnung war bezugsfertig
und musste nicht renoviert werden. am 13. dezember 2009 hatten
wir in der wohnung schlüsselübergabe und ablesung der zähler
für kaltwasser und warmwasser und strom. ab dem 13. dezember
waren wir mit und mit in der wohnung und haben ein paar
sachen, kartons, möbel etc rübergefahren. 2 stunden am tag je
nachdem wieviel wir gemacht haben und sind dann wieder in die
alte wohnung zum schlafen. natürlich haben wir in der zeit die
heizung ein bißchen angemacht, weils draussen auch nicht grad
warm war zu der zeit. am 28. dezember 2009 sind wir
eingezogen, wohlgemerkt war das mit dem vermieter abgesprochen
das wir nach weihnachen einziehen. jetzt hab ich heut die
nebenkostenabrechnung in der zeit vom 19. dezember ( also ab
dem tag der schlüsselübergabe bis zum 31. dezember 09 von
160euro (30euro nebenkosten + 130 euro heizung) bekommen. die
heizkosten wurden wie folgt abgerechnet: die heizkosten vom
ganzen jahr und davon anteilig 19 tage (vom 13. bis 31. dez.
meine erste frage: dürfen die heizkosten so berechnet werden,
weil es wurde nicht berechnet was wir in der tatsächlich
verbraucht haben. 2. ist die nebenkostenabrechnung überhaupt
rechtens weil der mietvertrag erst ab den 1.1.2010 gilt?kann mir vielleicht einer weiterhelfen? danke im voraus
nebenkosten
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tommmyboy -
30. April 2010 um 16:29 -
Erledigt
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Sie geben selbst zu, dass Sie die Wohnung schon genutzt und auch die Heizung aufgedreht haben. Ich verstehe jetzt nicht ganz, warum Sie die Annehmlichkeiten, die Sie erhalten haben, nicht bezahlen wollen?
Und die Abrechnung der Heizung nach Gradzahltagen ist durchaus in diesem Fall anzuwenden.
Sie fragen, ob die Nebenkostenabrechnung überhaupt rechtens ist. Wer soll denn Ihrer Meinung die Wärme bezahlen, die Sie verbraucht haben, Ihr Vermieter, oder die übrigen Mieter im Haus?
Ihr Vermieter hätte aber auch korrekt sein können und Sie erst ab dem 01.01. in die Wohnung lassen müssen, dann wären Ihnen diese 160.- Euro erspart geblieben.
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ich würd ja auch die annehmlichkeiten bezahlen, nur was in der heizkosten drinsteht, hab ich definitiv nicht verbraucht. ich bezahl die heizkosten mit die meine vormieterin verbraucht hat und ich bezahl nicht das, was ich tatsächlich verbraucht hab.
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Sie bezahlen die Heizkosten nach Gradzahltagen. Und das ist ausdrücklich laut Heizkostenverordnung erlaubt. Man könnte auch den Verbrauch schätzen und käme auf das selbe Ergebnis.
Warum sind Sie nicht froh darüber, dass Sie ohne Miete zu bezahlen, die Wohnung schon nutzen konnten. Das ist nämlich nicht selbstverständlich.
Aber ich habe so den Verdacht, dass Ihr Vermieter, was die warmen und kalten Nebenkosten betrifft sicherlich noch Spaß mit Ihnen kriegt.
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