Nachzahlung auf Privatkonto des Verwalters

  • Hallo Leute,

    ich habe folgende Frge: Wir sind am 25. Januar 2012 aus unserer Mietwohnung ausgezogen. Ungefähr zwei Monate später haben wir unsere Kaution zurück bekommen, bis auf 200 EUR. Diese wurden zurück behalten wegen der Nebenkostenabrechnung. So weit so gut.

    Jetzt haben wir die Rechnung für die Hausnebenkosten 2011 bekommen. Dafür müssen wir eine Nachzahlung von 140 EUR leisten. Als ich die Hausverwaltung darauf aufmerksam machte, dass wir noch eine Gutschrift bei ihnen hätten, haben sie darauf verwiesen, dass wir ja erst im Januar 2012 ausgezogen sind, und sie das Geld zurück behalten, bis die Heizkostenabrechnung 2012 erstellt wird (also vermutlich erst in einem Jahr:mad: Ich befürchte, das muss ich hinnehmen, oder?

    Was mich aber jetzt stutzig macht: Die Nachzahlung für 2011 soll ich leisten auf das Privatkonto des Hausverwalters. Angeblich hätten die Eigentümer (irgendwo im Ausland) ihre Bankverbindung geändert. Auf der offiziellen Rechnung steht noch die Bankverbindung der Eigentümer, meine Bank konnte jedoch nichts dahin überweisen...
    Frage: Muss ich das, auf irgendein Privatkonto Geld überweisen?
    Danke schon jetzt an diejenigen, die sich mit meinem "Fall"< auseinander setzen :)

  • Hallo Lontje,

    laut Ihrer Darstellung ist die Vorgehensweise Ihres Vermieter nachvollziehbar. Es besteht aber die Möglichkeit, sich ausserhalb der mietrechtlichen Vorgehensweise sich individuell auch die Zahlung der Heizkosten/Bekos zu einigen. Dabei kann man sich an die Werte von der letzten Rechnung (nur Januar) orientieren zusätzlich die abgelesenen Werte der Heizung. Ihr Vermieter kann muss sich aber nicht darauf einlassen.
    Bezüglich der Nachzahlung.
    Wenn alles von Ihnen überprüft wurde und rechtens ist, dann haben sie ja nur diese eine Bankverbindung bzw. Möglichkeit. Oder rufen Sie doch den Eigentüemer an und frage nach. Und wegen der bereits missglückte Überweisungen, sollten Sie den Nachweis über die nicht mögliche Überweisung gut aufbewahren.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Die Nachzahlung für 2011 soll ich leisten auf das Privatkonto des Hausverwalters. Angeblich hätten die Eigentümer (irgendwo im Ausland) ihre Bankverbindung geändert. Auf der offiziellen Rechnung steht noch die Bankverbindung der Eigentümer, meine Bank konnte jedoch nichts dahin überweisen...
    Frage: Muss ich das, auf irgendein Privatkonto Geld überweisen?


    Hallo,
    Dein damaliger Vertragspartner war wohl Dein Vermieter. Ich würde nur auf dessen Konto überweisen. Alles andere klingt mir so als dass es bspw. am Finanzamt oder an einem Konkursverwalter vorbeigeleitet werden soll.

  • Ja, Berny, ich denke, das ist ein guter Rat. Ich werde darauf bestehen, dass ich eine offizielle Bankverbindung vom Vermieter bekomme - oder nicht bezahlen. Danke.

    LG
    Lontje

  • Ihr Vertragspartner war der Vermieter und diesen haben Sie Ihre Nachzahlung zu überweisen.
    Die Zahlung auf ein anderes Konto (ohne Auftrag vom Vermieter) sollten Sie nicht durchführen.
    Eine Zahlung auf das Privatkonto des Verwalters würde ich unterlassen.

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