Sachverhalt ist folgender:
Die alte Hausverwaltung sicherte zwei Personen zum 1.2.2013 eine Wohnung zu. Beide Personn sollten als gemeinsame Hauptmieter im Mietvertrag aufgenomen werden. Gleichzeitig sicherte die alte Hausverwaltung dem bisherigen Mieter zu, zum 31.1.2013 die Wohnung zu verlassen, sofern die beiden neuen Mieter diese zum 1.2.2013 beziehen. All dies geschah mündlich am Telefon. Die Unterlagen der zukünftigen Mieter gingen bei der alten Hausverwaltung Mitte November 2012 ein. Die Kündigung des alten Mieters jedoch erst Anfang Januar 2013.
Zum Jahreswechsel hin fand jedoch ein Eigentümerwechsel der Wohnung statt, wovon vorher weder der Alte noch die zukünftigen Mieter infomiert wurden. Alle Unterlagen wurden der neuen Hausverwaltung von der Alten zur verfügung gestellt.
Jetzt akzeptiert die neue Hausverwaltung die Kündigung des bisherigen Mieters nicht mehr, mit der Begründung, dass diese nicht Fristgerecht wäre. Ebenfalls akzeptiert die neue Hausverwaltung die neuen Mieter nicht mehr als Nachmieter.
Nun, welche Möglichkeiten haben der alte Mieter und der neue Mieter die mündlich getroffen Abmachungen gegenüber dem neuen Eigentümer/Hausverwaltung durchzusetzen.
Meiner Meinung nach ist die ehemalige Hausverwaltung einen Vorvertrag mit den zukünftigen Mietern eingegangen, welcher doch auch nach einem Eigentümerwechsel bestehen bleiben würde?