Hallo,
haben im November von unserer alten 2-Raumwohnung unsere Nebenkostenabrechnung von 2008 bekommen.
Dort stand/steht eine Summe von 558 € als Nachzahlung, wobei ein Teil zu erwarten war, da unsere Nebenkosten mit 80€(incl. Heizkosten) zu niedrig angesetzt waren.
Nun zum Problem: Da mir sofort auffällig wurde, dass bei den Heizkosten irgendetwas nicht stimmt, haben wir einen Prüfung veranlasst, bei der inhaltliche Mängel als Ergebnis feststanden. Die wichtigsten beiden sind:
a.) abgelesene Heizeinheiten und abgerechnete stimmen nicht überein und
b.) der Wert eine Heizkosteneinheit hat sich nahezu verdoppelt, obwohl im Vergleich zum Vorjahr der Heizverbrauch im gesamten Haus um fast 50% gesunken ist und sowohl Gaspreis, als auch Wasserverbrauch kaum gestiegen sind.
Der Streitwert macht so ca. 200€ aus, so dass 350-360€ definitiv zu zahlen wären.
Die eigentliche Frage bezieht sich jetzt auf den Umstand, dass die Vermietung trotz Widerspruch keine neue Abrechnung sendet und auf ihre Forderungen pocht:
Die Sachverständigen, die die inhaltlichen Mängel feststellte ist der Meinung, wir müssen/sollen solange keine Zahlung/Teilzahlung leisten, solange die Vermietung keine neue Rechnung abschickt. Da wir den Widerspruch eingelegt haben, sind wir bis der Vermieter eine korrekte Abrechnung sendet, nicht zahlungspflichtig.
Der Vermieter wiederum droht mit Klage und pocht auf Zahlung bzw. auf eine Teilzahlung. Einen Anwalt, den wir konsultierten, der aber an dem Fall scheinbar kein Interesse hatte, hat uns darin bestätigt, dass die Abrechnung Fehler beinhaltet. Aber dieser Anwalt hat uns dazu geraten eine Teilzahlung zu leisten(sprich der Betrag, der definitiv zu zahlen ist).
Das haben wir dem Verein erzählt, für den ebenfalls Anwälte arbeiten, die aber meinten, "Nein, nicht zahlen, nicht einmal einen Teilbetrag".
Wir wissen jetzt nicht mehr, was wir machen sollen und bitten um Hilfe.
Einen Teil zahlen oder die Mietnachzahlung weiterhin einbehalten?