Nebenkostenabrechnung

  • Bei meiner Abrechnung von 2011 welche ich Ende 2012 bekommen habe, ist mir eine Fehler zu meinen Gunsten bei den Ablesewerten aufgefallen. Ich habe keinen Widerspruch eingelegt obwohl durchaus Gründe dagewesen wären. Aber lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Wie lange kann der Vermieter sollte der Fehler bemerkt werden die Abechnung ändern und hätte ich dann ein Widerspruchrecht gegen die gesamte Abrechnung?

    Danke für eure Hilfe.

    Gruß

    Kay

  • Bei meiner Abrechnung von 2011 welche ich Ende 2012 bekommen habe, ist mir eine Fehler zu meinen Gunsten bei den Ablesewerten aufgefallen. Ich habe keinen Widerspruch eingelegt obwohl durchaus Gründe dagewesen wären. Aber lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Wie lange kann der Vermieter sollte der Fehler bemerkt werden die Abechnung ändern und hätte ich dann ein Widerspruchrecht gegen die gesamte Abrechnung?


    Ich würde der Abrechnung in dem fehlerhaften Punkt widersprechen und um Korrektur bitten.

  • Wie lange kann der Vermieter sollte der Fehler bemerkt werden die Abechnung ändern und hätte ich dann ein Widerspruchrecht gegen die gesamte Abrechnung?

    Hallo Kay,

    der Vermieter kann die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes ändern/korrigieren. Wenn Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr sein sollte, wäre es jetzt zu spät.

    Allerdings solltest Du bedenken das das was jetzt zu deinen Gunsten ist, bei nächsten Abrechnung zu deinen Ungunsten sein kann.

  • Zitat

    der Vermieter kann die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes ändern/korrigieren. Wenn Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr sein sollte, wäre es jetzt zu spät.


    Nicht ganz, es kommt darauf an, ob formaler - oder inhaltlicher Fehler.

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