Bei meiner Abrechnung von 2011 welche ich Ende 2012 bekommen habe, ist mir eine Fehler zu meinen Gunsten bei den Ablesewerten aufgefallen. Ich habe keinen Widerspruch eingelegt obwohl durchaus Gründe dagewesen wären. Aber lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Wie lange kann der Vermieter sollte der Fehler bemerkt werden die Abechnung ändern und hätte ich dann ein Widerspruchrecht gegen die gesamte Abrechnung?
Danke für eure Hilfe.
Gruß
Kay