Fristlose Kündigung wegen Mängeln.

  • Hallo zusammen,

    folgendes:

    Im April 2012 sind wir in eine neue Wohnung eingezogen - bereits knapp 4 Wochen nach Einzug traten die ersten Mängel in Form von auftretender Feuchtigkeit aus dem Keller in Form von nassen Böden und Schimmel an den Wänden auf.

    Hinzu kamen mehrere, kleinere Mängel mit denen wir soweit aber leben konnten.

    Die Vermieterin (Privatvermieterin, ältere Dame) wurde immer sofort über alle Mängel vorab telefonisch und auch schriftlich informiert.

    Seit mitte Mai 2012 bekam die Vermieterin von uns regelmäßig Post mit jeweiliger Fristsetzung von 2 Wochen zum beheben der Mängel.

    Auf die ersten Briefe reagierte sie nicht, nach einem Info-Gespräch beim Mieterschutz setzten wir dann eine Mietminderung von 20% an, welche wir aber auch wieder mit einer Frist von 2 Wochen vorab ankündigten.

    Erst nach der Mietminderung kam dann endlich eine Antwort auf alle unsere Schreiben seit Mai 2012 - mit der Aussage, dass alle Mängel innerhalb von 2 Wochen behoben werden sollen und dass sie die Mietminderung nicht akzeptiert (ohne Begründung).

    Wie zu erwarten passierte bis heute rein gar nichts in Sachen Mängelbehebung - wir haben weiterhin die Miete mit einer Minderung um 20% gezahlt und weiterhin fristen gesetzt. Zuletzt haben wir die fristlose Kündigung angedroht und nach verstreichen der Frist dann am 12.01.2013 fristlos gekündigt.

    Aus der Wohnung sind wir bereits ausgezogen, heute war die Schlüsselübergabe.

    Die Vermieterin war bei der Übergabe sehr unfreundlich und überreichte uns noch ein Schreiben mit folgendem Inhalt:

    "Sehr geehrte ..........,

    hiermit kündige Ich das Mietverhältnis fristgerecht zum 30.04.2013.
    Ich bin bemüht die Wohnung anderweitig schnell zu vermieten und bin nur deshalb bereit, die Schlüssel jetzt schon entgegen zu nehmen - NICHT zur Beendigung des Mietverhältnisses.

    Mit freundlichen Grüßen..."


    Meine Fragen nun:

    Wir haben dieses Schreiben nicht wie von der Vermieterin gewünscht unterschrieben und es wurde auch sonst nichts unterschrieben, es war lediglich ein Zeuge für die Vermieterin vor Ort.

    Wie wird in so einem Fall nun weiter verfahren? Es steht ja nun noch unsere Kaution in Höhe von 1000€ aus, auf die wir nicht verzichten wollen...


    Vielleicht noch zur Erklärung der Mängel für die fristlose Kündigung:

    Nasse, Schimmelige, großflächige Stellen an Wänden und Böden in Küche, Schlafzimmer und Arbeitszimmer.

    Sämtliche Fliesen um die Toilette herum sind gesprungen und es stehen sehr scharfe Kanten hervor, die Toilette selbst ist sehr unsicher und hängt ca. 4cm nach vorn hin schief nach unten.

    Eine Duschtür für die Bodentiefe Dusche wessen Einbau bei Einzug zugesagt wurde (auch schriftlich) bis heute nicht angebraucht,

    ebenso eine kleine Treppe zum Garten als Zugang vom Hoch-Parterre -Wohnzimmer zum Garten (Höhenunterschied 1 Meter, daher Gefährlich, wenn Balkontür geöffnet, Sturzgefahr) wurde zugesagt und bislang nicht angebaut,

    3 der insgesamt 6 großen Fenster in der Wohnung sind komplett undicht, bei kalten Temperaturen durchweg beschlagen, bei Regen tritt an 2 Fenstern Wasser über die Fensterbank ein.

    Hinzu kommen noch mehrere, kleinere Mängel wie ständig ausfallende Heizung, keine der Zimmertüren in der Wohnung lässt sich schließen (Rahmen verzogen), sowie ein nasser, schimmel-Keller welcher auch schon vom Bauamt bemängelt wurde.


    Ich würde mich über ein paar Tipps sehr freuen!

    Liebe Grüße

  • Anika1987:

    "Wir haben dieses Schreiben nicht wie von der Vermieterin gewünscht unterschrieben und es wurde auch sonst nichts unterschrieben, es war lediglich ein Zeuge für die Vermieterin vor Ort."
    - Macht nichts. Das Kündigungsdatum 30.4. halte ich für ok. Bisdahin schuldet Ihr die Miete in voller Höhe.

    "Es steht ja nun noch unsere Kaution in Höhe von 1000€ aus, auf die wir nicht verzichten wollen..."
    - Die hat die VM nach Beendigung des Mietverhältnisses abzurechnen.

    "Vielleicht noch zur Erklärung der Mängel für die fristlose Kündigung:"
    Die reichen m.E. nicht aus, es sei denn, das Gesundheitsamt hätte Euch die Unbewohnbarkeit der Wohnung bescheinigt.

  • Zitat


    - Macht nichts. Das Kündigungsdatum 30.4. halte ich für ok. Bisdahin schuldet Ihr die Miete in voller Höhe.

    Aber wie kann das in Ordnung sein?

    Wir haben zu Recht fristlos gekündigt - wir konnten Küche, Schlaf- und Arbeitszimmer seit Monaten aufgrund des Schimmels nicht nutzen!
    Wir hatten auch einen Herrn vom Mieterschutz vor Ort, welcher uns selbst zu einer sofortigen, fristlosen Kündigung riet.

    Hinzu kommt, dass der Schimmel sich schon auf meine Atemwege gelegt hat und ich seit ein paar Monaten mit Husten und leichten Asthma-Anfällen zu kämpfen habe, dazu kommt dann noch, dass ich Schwanger bin und es für mein ungeborenes Kind mit Sicherheit auch nicht gesund ist.


    Außerdem: Unsere Vermieterin darf uns doch ohne Begründung (Eigenbedarf, o.ä.) gar nicht einfach so kündigen?

    Zitat

    Die reichen m.E. nicht aus, es sei denn, das Gesundheitsamt hätte Euch die Unbewohnbarkeit der Wohnung bescheinigt.

    Es reicht also nicht aus, wenn mehr als die Hälfte der Räume in der Wohnung großflächlig mit Schimmel befallen sind?

    Ich denke so eine Bescheinigung sollte man ohne Probleme bekommen können - mein Arzt hat mir auch schon eine bescheinigung über meinen Husten und Asthma ausgestellt, welche wir der Vermieterin vor einigen Wochen bereits mit einer weiteren Bitte um Mängelbeseitigung zukommen ließen...

  • Hallo Anika1987,

    die Unbewohnbarkeitsbescheinigung MUSS vom Amtsarzt sein.
    Eure rechtsunwirksame Fristlose vom 12.01. wurde von der VM zulässigerweise umgedeutet auf eine Fristgerechte. Euer Mietverhältnis, und damit Eure Zahlungspflicht, endet demnach zum 30.04.2013.
    Da also Ihr UND die VM zum 30.04. gekündigt habt, ist doch das eine prima Übereinstimmung...
    Seid doch froh, wenn sie die x-mal fehlenden 20%-igen Mietabzüge nicht noch nachfordert!

  • Zitat

    Zuletzt haben wir die fristlose Kündigung angedroht


    Da hat sie bestimmt gezittert.

    Zitat

    Aber wie kann das in Ordnung sein?


    Weil für solche Nebensächlichkeiten eine Fristlose nicht möglich ist.

    Zitat

    Es reicht also nicht aus, wenn mehr als die Hälfte der Räume in der Wohnung großflächlig mit Schimmel befallen sind?


    Nein, zumal die Schuldfrage bisher nicht geklärt ist.

    Zitat

    Ich denke so eine Bescheinigung sollte man ohne Probleme bekommen können - mein Arzt hat mir auch schon eine bescheinigung über meinen Husten und Asthma ausgestellt,


    Das muss einen VM nicht interessieren.

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