Kündigungsklausel

  • Hallo!
    Wir bewohnen momentan eine Wohnung die erhebliche Mängel aufweiste zum vereinbarten Einzugsdatum. Ich musste zu diesem Datum in diese Wohnung einziehen, da mein alter Mietvertrag auslief (Kündigungsfrist).
    Uns wurde vor Einzug versichert, das z.B. das Laminat im Schlafzimmer und Flur verlegt sein wird, war aber nicht oder nicht vollständig. Wir lebten dann mit all unseren Möbeln 2 Wochen im Wohnzimmer zusätzlich mit Firmen, die den Boden verlegten. Die Wohnung hat auch so Mängel, die bis heute nicht beseitigt wurden. Desweiteren war uns nicht bewusst (nicht offensichtlich), das hier kaum oder sogar keine Dämmung ist, sodass wir im Winter teilweise frieren müssen zumal die Zentralheizung öfters ausfällt, sowie auch das Warmwasser. Im sommer hatten wir auch noch Spaß mit einem Wespennest, welches in der Zwischendecke war/ist. Die Verwaltung hat immer erst nach mehrmaligen Kontaktversuchen reagiert, meist auch erst wenn man mit Kostenübernahme z.B. der Feuerwehr zwecks Wespennest zu Seitens der Verwaltung androhte. Doch die Feuerwehr konnte nix unternehmen, weil man nicht daran kommt und auch nicht mit dem Wagen auf den Hof fahren kann.
    Nun wollen wir aus dem Vertrag aussteigen, der am 01.05.2012 begann.
    Wir haben jedoch eine Klausel, die wir nicht ganz deuten können, heißt es man kann so kündigen, dass man 12 Monate in der Wohnung lebte oder müssen wir 15 Monate Miete gezahlt haben?
    Oder reichen die oben genannten Gründe, die noch nicht alle wären, um eine außerordentliche Kündigung zu schreiben?

    "Die Mietparteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 12 Monaten ab Beginn des Mietverhältnisses auf Ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmal nach Ablauf dieses Zeitraumes unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist und der gesetzlichen Bestimmungen zulässig. Unangetastet hiervon bleibt das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund und außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist."

    Danke im Voraus schon mal für eure Hilfe.
    LG

  • Hallo claubert,

    Deine geschilderten "Gründe" reichen m.E. keinesfalls aus.

    "Nun wollen wir aus dem Vertrag aussteigen, der am 01.05.2012 begann.
    "Die Mietparteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 12 Monaten ab Beginn des Mietverhältnisses auf Ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmal nach Ablauf dieses Zeitraumes unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist und der gesetzlichen Bestimmungen zulässig."
    - Eigentlich ist das doch klar wie Klossbrühe: Ihr könnt frühestens ab dem 01.05.2013 kündigen. Sie muss bis spätestens dem 04.05.2013, 18:00, beim Vermieter sein und würde dann, wenn Du bzw. Ihr (alle Mieter MÜSSEN unterschreiben!) "zum nächstmöglichen Termin" kündigt, zum 31.07.2013 effektiv werden.
    Ich gehe davon aus, dass der 1. Mai gesetzlicher Feiertag ist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!