Mietminderung in vollem Umfang widersprochen - was jetzt?

  • Hallo liebe Community,

    ich wohne in einer ~23qm großen 1Zimmer-Küche-Bad-EG-Wohnung im HH. Folgende Mängel habe ich festgestellt und meinem VM mitgeteilt:

    - hohe Luftfeuchtigkeit in allen Räumen
    - Schimmelbildung, zwei feuchte Wände im Schlaf/Wohnzimmer
    - schlecht isolierende Fenster und Türen (leichte Zugluft)
    - stark klopfende Heizung im Schlafzimmer (auch wenn sie nicht aufgedreht ist)
    - Klingel an der Wohnungstür funktioniert nicht
    - Gegensprechanlage funktioniert nicht

    Ich habe die Mängel dem VM schriftlich angezeigt und für diesen Monat eine um 60% geminderte Miete gezahlt.

    In seinem Antwortschreiben hat der VM mir einen Elektriker für die Reparatur von Gegensprechanlage/Klingel vermittelt. Wegen der anderen Mängel: "Herr X aus unserem Haus wird [...] die von Ihnen angegebene erhöhte Schimmelbildung sowie Kellergeruch und feuchte Wände [...] überprüfen. Bei dieser Gelegenheit wird er auch gleich die Fenster überprüfen"

    Der Brief schließt damit, dass der VM der von mir anvisierten Mietminderung in Höhe von 60% in vollem Umfang widerspricht.

    Was soll ich nun tun?

    Wäre über jede Hilfe dankbar, bin leider sehr unerfahren in Mietangelegenheiten.

    Beste Grüße,

    Andi

  • Wurde vor der vorgenommenen Mietminderung der Mangel schriftlich angezeigt UND eine Frist gesetzt die Mängel zu beseitigen?. Ist diese Frist ohne dass die Mängel beseitigt wurden verstrichen? Wenn nicht, schnellstens den offenen Restbetrag der Miete zahlen.

  • Die Frist habe ich bis um 1.05. gesetzt. Kommt mir jetzt selbst als ein sehr später Termin vor. Werde also erstmal meine Miete weiter normal überweisen. Die Miete könnte ich dann quasi erst nach Ablauf dieser Frist kündigen, nicht?

    Gruß

  • akrosch:

    "Die Frist habe ich bis um 1.05. gesetzt."
    - 1945? Da war noch Krieg.

    "Werde also erstmal meine Miete weiter normal überweisen."
    - Eine gute Idee, und Rückstände auffüllen.

    "Die Miete könnte ich dann quasi erst nach Ablauf dieser Frist kündigen, nicht?"
    Du wirst schwerlich eine Miete kündigen können.

  • Naja, da die Verpflichtung zur Mietzahlung sich unmittelbar reduziert, wie der Wohnwert durch einen Mangel reduziert ist, muss man nicht erst eine Frist setzen.
    Man kann also in einem Schreiben den Mangel melden und gleichzeitig mitteilen, dass man deswegem die Miete mindert.

    Allerdings sind 60% für die genannten Mängel meiner Meinung nach etwas zu hoch angesetzt. Mehr als 10% hätte ich mich nicht getraut.

    Und natürlich mindert man auch nur für die Tage, an denen der Mangel auch tatsächlich besteht/bestand. Wenn man also direkt am Monatsanfang die Minderung abzieht, setzt man ja voraus, dass der Mangel noch die nächsten 30 Tage besteht.
    Also besser Mangel melden, zur Beseitigung auffordern und Minderung ankündigen und dann die Minderung von Januar mit der Februarmiete aufrechnen.

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