Hallo Forum,
bin mal gespannt ob Ihr mir helfen könnt?!?
Folgende Sachlage:
Ich habe meine Nebenkostenabrechnung für 2011 fristgerecht am 31.12.2012 (kein Witz) im Briefkasten gehabt. Nun habe ich knapp 900 EUR zuviel Nebenkostenvorauszahlungen geleistet. Die Hausverwaltung schreibt nun, dass sie mir die Rückerstattung in Kalenderwoche 8, also Mitte/Ende Februar 2013 überweisen wird.
Ist diese Frist zulässig?
Das gleiche Spiel hatte ich letztes Jahr auch, damals waren es sogar knapp 1000 EUR, auch hier habe ich die Erstattung Ende Februar bekommen.
Ich brauche das Geld jetzt nicht unbedingt, hier geht es mir ums Prinzip. Ich denke, wenn man schon bis zum letzten Tag mit der Übersendung der Nebenkostenabrechnung wartet, kann man doch erwarten, dass das Geld sofort zurückerstattet wird. Ich denke so 2 Wochen wäre ok.
Jetzt kenne ich mich aber rechtlich nicht aus, vielleicht wisst Ihr da besser bescheid.
Grüße
ask