Frist Rückersattung Nebenkosten ? ? ?

  • Hallo Forum,

    bin mal gespannt ob Ihr mir helfen könnt?!?
    Folgende Sachlage:

    Ich habe meine Nebenkostenabrechnung für 2011 fristgerecht am 31.12.2012 (kein Witz) im Briefkasten gehabt. Nun habe ich knapp 900 EUR zuviel Nebenkostenvorauszahlungen geleistet. Die Hausverwaltung schreibt nun, dass sie mir die Rückerstattung in Kalenderwoche 8, also Mitte/Ende Februar 2013 überweisen wird.

    Ist diese Frist zulässig?
    Das gleiche Spiel hatte ich letztes Jahr auch, damals waren es sogar knapp 1000 EUR, auch hier habe ich die Erstattung Ende Februar bekommen.

    Ich brauche das Geld jetzt nicht unbedingt, hier geht es mir ums Prinzip. Ich denke, wenn man schon bis zum letzten Tag mit der Übersendung der Nebenkostenabrechnung wartet, kann man doch erwarten, dass das Geld sofort zurückerstattet wird. Ich denke so 2 Wochen wäre ok.

    Jetzt kenne ich mich aber rechtlich nicht aus, vielleicht wisst Ihr da besser bescheid.

    Grüße
    ask

  • Hallo ask771,

    ich würde die HV auch fragen, ob ihr der Zinsgewinn sooo wichtig ist.
    Deren Geschäftspolitik ist ja klar durchschaubar und heutzutage leider garnicht so selten.
    Ausserdem würde ich den Nebenkostenanteil der Mietezahlungen entsprechend reduzieren. Wundert mich, dass Du das nicht bereits vor einem Jahr gemacht hast.

  • Hallo Berny,

    mit der Reduzierung der Nebenkostenvorauszahlungen hast Du natürlich Recht. Ich wohne dort seit Januar 2010 und ich wollte die ersten 2 Jahre abwarten, wie sich der Verbrauch entwickelt, da ich jetzt 2 Jahre ca. die gleichen Werte habe, werde ich jetzt reduzieren.
    Mache das alles in einem Abwasch.

    Danke für die Antworten ! ! !

    Grüßle
    ask

  • Nicht jeder Mieter ist so ein Raffzahn / Geizhals wie Du.
    Was bringt die Kürzung wenn die folgenden Jahre nachgebuttert werden muss und das vom Mieter nicht gewünscht wird ?

    Man muß ja auch nicht gleich um den gesamten Erstattungsbetrag reduzieren. Aber bei im Schnitt 900 EUR Überzahlung pro Jahr, kann man 50 EUR pro Monat schon vertreten.
    Hat mit Raffzahn/Geizhals m.M. nichts zu tun.

    Grüße
    ask

  • Hallo ask,

    ich würde denen kurzerhand schriftlich die Änderung aufgrund der Daten der letzten NK_Abr. auf den neuen zu zahlenden Betrag ab nächsten Monat mitteilen. Wegen der steigenden Energiepreise natürlich mit Spielraum nach oben.

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