deutliche Kürzung der Kaution

  • Liebe Forenmietglieder,

    ich hoffe auf Meinungen zu einem Gedankenbeispiel.

    Also folgende Schilderung der fiktiven Angelegenheit:

    Mietvertrag:

    - unbefristet, ohne Mindestmietdauer
    - ohne Übergabeprotokoll
    - ohne dass der Vermieter die Wohnung vor oder bei der Übergabe gesehen hatte

    Situation:

    - 8 monate tatsächliche Mietdauer
    - Steckdosen waren bereits beim Einzug kaputt
    - Wohnung nur besenrein übergeben, weil Nachmieterin gleich einzog
    - Katze ohne Einverständnis des Vermieters gehalten

    Kündigung:

    - eventueller Auszug Monate vorher im persönlichen Gespräch mit Vermieter angekündigt
    - tatsächliche Kündigung aber nach Absprache mit Vermieter ohne Fristeinhaltung
    - Nachmieterin nahtlos eingezogen

    Badezimmer:

    - vor der Mietzeit gab es einen Wasserschaden in der Wohnung über der fiktiven Wohnung
    - das Bad wurde während der Mietzeit neu gestrichen und versiegelt
    - während der Mietdauer wurden die Badewannensilikonfugen erneuert

    Rechnungsstellung:

    - 70 € Reparatur von 3 Steckdosen
    - 135 € Schimmelentfernung, Streichen und Versiegeln im Bad
    - 50 € Mieterwechselpauschale
    - 32 € Verwaltungsgebühr

    Dem fiktiven Mieter wird jetzt vorgeworfen, dass der Wasserschaden angeblich schon vor der Mietzeit beseitigt worden wäre und die Beseitigung von Schimmel sowie die Versiegelung aufgrund seines falschen Lüftens nötig waren. Tatsächlich war die Verfärbung im Deckenwandbereich aber seit Anfang der Mietzeit zu sehen und somit der Meinung des fiktiven Mieters nach ein Zusammenhang mit dem Wasserschaden gegeben. Außerdem, hat er die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten des Lüftens voll ausgeschöpft, die lediglich darin bestanden, ganztägig die Badezimmertür offen zu halten. In der Wohnung gab es insgesamt nur ein Fenster, die Lüftung im Bad ging nahezu überhaupt nicht, es wurde selbstständig das Lüftungsrohr frei gemacht, soweit es ging.

    Außerdem wird ihm arglistige Täuschung vorgehalten, weil er weniger als 12 Monate in der Wohnung wohnte, deswegen werden auch 50€ Mieterwechselpauschale in Rechnung gestellt, die aber vertraglich weder schriftlich, noch mündlich am Telefon erwähnt wurden.

    Die Abrechnungsgebühr der Hausverwaltung über 31,55€ soll er ebenfalls bezahlen, obwohl auch diese nicht im Mietvertrag festgesetzt war. Dabei weiß er aber noch nicht, ob es sich um die Nebenkostenabrechnung oder um eine Verwaltungsgebühr wegen des Auszuges handelt, das erfragt er parallel bei der Hausverwaltung.

    Zusätzlich wird ihm unterstellt, dass zeitweise mehrere Personen in der Wohnung wohnten, weil der Vermieter bei Besichtigungen gesehen hat, dass 2 Freundinnen zu besuch waren.

    Der Nachmieterin würden eigentlich 100€ pauschal zustehen, weil er die Wohnung "besenrein" und nicht "sauber" hinterlassen habe.

    Was die Kleinstreparaturen angeht führt der Vermieter folgenden Paragraphen aus dem Mietvertrag an:
    § 4 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume
    1. Der Vermieter haftet nur für Schäden, die an Mietereinrichtungen durch Feuchtigkeitseinwirkungen entstehen, wenn er den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, er es also trotz rechtzeitiger Aufforderung durch den Mieter unterlassen hat, Mängel zu beseitigen. Der Mieter hat jeden Schaden unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Kleinreparaturkosten, innerhalb seiner Wohnung, für die Beseitigung von Schäden bis zu 100 € im Einzelfall (max. 250 € im Jahr), hat der Mieter auf sich zu nehmen, auch wenn ihn an der Verursachung kein Verschulden trifft.

    Bezogen auf die oben geschilderten Informationen will der Vermieter jetzt seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen, droht dem fiktiven Mieter sogar an, die Kaution noch weiter zu kürzen.

    Randinformation: Der Balkon war den ganzen Sommer nicht nutzbar, weil er renoviert (beziehungsweise eben nur in einen Rohbauzustand versetzt) wurde. Eine Mietminderung hat der Mieter nicht gemacht.


    Nun wäre es interessant zu wissen, wie man sich in so einer fiktiven Situation verhalten sollte und welche Optionen/Aussichten einem offen stehen würden.

    Vielen Dank, Rupert

  • Zitat

    ohne dass der Vermieter die Wohnung vor oder bei der Übergabe gesehen hatte


    Woher willst Du das wissen, was vor deiner Zeit war ?

    Zitat

    Steckdosen waren bereits beim Einzug kaputt


    Kannst Du beweisen, dass diese bei Einzug heil waren ?

    Zitat

    über der fiktiven Wohnung


    Was verstehst Du unter einer fiktiven WHG ?

    Zitat

    Tatsächlich war die Verfärbung im Deckenwandbereich aber seit Anfang der Mietzeit zu sehen


    Das hat der Mieter bestimmt sofort seinem fürsorglichen VM gemeldet.

    Zitat

    Die Abrechnungsgebühr der Hausverwaltung über 31,55€ soll er ebenfalls bezahlen,


    Wenn der Mieter auf eine Zwischenablesung bestand ist das doch OK.
    Das Gegenteil kann der Mieter bestimmt nicht beweisen, oder ?

    Zitat

    Eine Mietminderung hat der Mieter nicht gemacht.


    Hatte er ein schlechtes Gewissen ?

  • Hallo rupert88,

    bei Deinem fiktivem Gedankenspiel kommt es aauf die Beweisbarkeit der Behauptungen bzw. Zustände an, ebenfalls auf die Regelungen des Mietvertrags und des BGB.
    Falls nötig, sollteste anwaltliche Hilfe bei diesem Basardurcheinander in Anspruch nehmen.

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