Kein neuer Mietvertrag

  • Hallo!
    Ich habe nachdem mein Vermieter das Haus in dem ich wohne verkauft hat, vom neuen Besitzer keinen Mietvertrag angeboten bekommen und weiter die gleiche Miete bezahlt wie beim Vormieter.
    Nun habe ich die Jahresabrechnung der Nebenkosten erhalten und der neue Vermieter verlangt von mir die Bezahlung von Dingen wie z.b. Kabelfernsehen die vorher in der Grundmiete enthalten waren.
    Ist das korrekt oder muß er sich an den Mietvertrag halten der vom Vorvermieter gemacht wurde.
    Desweiteren möchte er eine Mieterhöhung zum 1.5.2013 wegen Angleichung an den aktuellen Mietspiegel.
    Ändert sich durch diese Sachen etwas an meiner Kündigungsfrist die im alten Mietvertrag angegeben ist(bis zum 3.Werktag eines Monats zum übernächsten Monat).
    Gruß Borusse1970

    Einmal editiert, zuletzt von borusse1970 (13. Januar 2013 um 17:06) aus folgendem Grund: etwas vergessen

  • Zitat

    verlangt von mir die Bezahlung von Dingen wie z.b. Kabelfernsehen die vorher in der Grundmiete enthalten waren.


    Was steht dazu im MV unter Nebenkosten ?

    Zitat

    Ändert sich durch diese Sachen etwas an meiner Kündigungsfrist die im alten Mietvertrag angegeben ist(bis zum 3.Werktag eines Monats zum übernächsten Monat).


    Wieso alter MV.
    Der MV wird vom Käufer quasi auch mitgekauft und gilt weiter, ergo ändert sich nix.

  • Was steht dazu im MV unter Nebenkosten ?


    Wieso alter MV.
    Der MV wird vom Käufer quasi auch mitgekauft und gilt weiter, ergo ändert sich nix.

    Im Mietvertrag steht Der Kabelanschluß unter Betriebskosten die in der monatlichen Miete enthalten sind.

  • Zitat

    Im Mietvertrag steht Der Kabelanschluß unter Betriebskosten die in der monatlichen Miete enthalten sind.

    Das will ich ganz ehrlich gesagt so nicht glauben. Ich denke eher, dass die Kabelgebühren als Nebenkosten aufgeführt sind, vom alten VM aber nicht berechnet wurden.

    Ich lass mich aber gerne belehren. Dazu solltest du am besten diese Seite des Mietvertrages hier als Grafik hochladen.

  • Im Mietvertrag steht Der Kabelanschluß unter Betriebskosten die in der monatlichen Miete enthalten sind.


    So wird es nicht drinstehen. Bitte wortwörtlich wiedergeben.

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