Mietminderung wg. ungenügendem Lärmschutz?

  • Hallo,

    ich brauche mal euren Rat.

    Seit ca 1,5 Jahren wohne ich jetzt schon in meiner Wohnung und diese liegt direkt an der Straße wo auch Straßenbahnen lang fahren.
    Seit einigen Monaten wird es von Tag zu Tag lauter und man muss den Fernseher manchmal schon so laut stellen das man überhaupt irgendetwas versteht.
    Normales telefonieren ist nur noch in der Küche mögliche da diese zum Hof hin ist und es dort einigermaßen ruhig ist.

    Meine zuständige Hausverwaltung lässt im Nachbarhaus gerade die 2. Wohnung machen. Damit meine ich, dort werden neue Fenster mit entsprechendem Schallschutz eingebaut.

    Meiner Hausverwaltung habe ich dieses schon angezeigt, aber darauf kam immer nur das gleich. "Der Eigentümer bestimmt wo neue Fenster rein kommen und nicht wir. Definitiv bekommen Sie keine neuen Fenster!"
    Der Eigentümer ist in beiden Häusern der selbe;)

    Was kann ich jetzt noch tun?
    Die Miete um 20 % mindern oder geht da sogar noch mehr?

    Vielen Dank schon im Vorraus!

  • Wenn Sie die Miete um 20% oder noch mehr mindern, werden Sie früher oder später im Gegenzug die fristlose Kündigung erhalten.

    Mietminderungen sind ein gesetzlich erlaubtes Mittel, um bei einer Verschlechterung der Mietsache ein Druckmittel dem Vermieter gegenüber zu besitzen. Da die Straßenbahnen und der Autoverkehr bereits länger dort verkehren als Sie wohnen, fällt diese Mietminderung flach.

    Suchen Sie sich eine neue Wohnung, aber bitte nicht dort, wo demnächst ein Flugplatz gebaut wird.

  • Ja gut ich wusste von Anfang an das eine Straßenbahn vor dem Haus verkehrt.
    Die Sache ist die. Am Anfang waren die Fenster noch in Ordnung und der Lärmschutz durch die Fenster nimmt von Woche zu Woche ab. Deswegen wollte ich die Miete mindern;)

  • Ja gut ich wusste von Anfang an das eine Straßenbahn vor dem Haus verkehrt.
    Die Sache ist die. Am Anfang waren die Fenster noch in Ordnung und der Lärmschutz durch die Fenster nimmt von Woche zu Woche ab. Deswegen wollte ich die Miete mindern;)

    Naja, dass der Lärmschutz wöchentlich abnimmt ist schwer zu verstehen!:rolleyes:
    Es könnte aber sein, dass der Lärm ständig zunimmt. Höheres Verkehrsaufkommen durch andere Straßenführung o.ä..

    Wenn man nun beweisen könnte, dass der Istzustand bei Mietbeginn sich tatsächlich im Laufe der Zeit verschlechtert hat, dann kann dies ein Mangel sein, der eine Mietminderung möglich machen könnte.
    Aber den Beweis muss immer der Mieter erbringen! Hier glaube ich aber, dass es schlicht unmöglich ist.

  • Es gibt schon eine Möglichkeit den Dauerpegel festzuhalten und zu sehen ob es an erhöhtem Verkehrsaufkommen oder an den Fenstern liegt.

    Der Schallpass - Besser wohnen.


    Besonders vor Umzügen in neue Wohnungen empfehlenswert, denn wie heißt es so schön:

    Bevor man Umzieht, sollte man eine Nacht und einen Tag in der Wohnung verbracht haben, um zu wissen was einen erwartet.

    Da das aber oft nicht möglich ist, kann man ersatzweise das elektrische Ohr horchen lassen ob´s ruhig ist.

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