Der Mieter eines Appartments hat in mehreren Bereichen Schimmel jeweils den Außenwänder seines Appartments entdeckt. Daraufhin hat er unverzüglich den Vermieer per Email darüber informiert und um sofortige Abhilfe gebeten. Andernfalls Mietminderung zum nächsten ersten des nächsten Kalendermonats.
Vermieter kam zur Vorortbesichtigung. Konnte sich den Schimmel nicht erklären, wollte Ursache klären und schob es auf falsches Lüften. Hat vor Ort gesehen, daa der Schimmel dazu führt, dass dei Fussleisten sich ablösen, Schimmel hinter offenen regalen sich befindet und die Möbel ausreichend weit weg von der Wand stehen.
Zur Ursachenklärung wollte er einen befreundeten Gutachter (er ist selbst Jurist)hinzuziehen. Die Kosten müsse dann der bezahlen, der dafür verantwortlich ist. Der Mieter willigte unter Vorbehalt ein. Gutachter sollte frühesten im Januar kommen. Mieter hat daraufhin die Miete zum 01.01. gemindert.
Der Vermieter informuiert darüber, dass ein Gutachter nicht vor März käme. Da Mietminderung gemacht wurde würde er aber so lange nichts tun, bis komplette Miete überwiesen wäre. Ggf. würde er gerichtlich die Miete einfordern.
Ist der Mieter im Recht???
Beim Vorort Termin wurde dem Vermieter erklärt, dass auch die Mieter anderer Eigentümer das Problem im Haus hätten. Er sollte doch mal Kontakt mit denen aufnehmen.
Jetzt heisst es immer, Mieter lüftet nicht.