Gleich mehrere Probleme nach Kündigung

  • Hallo,
    Ich habe gleich mehrere Probleme mit meinem Vermieter und diese gingen erst los, als ich die Kaution angesprochen hatte. Das Problem ist nämlich, dass mein Vermieter der ehemals beste Kumpel meines Exmannes ist und wir somit vieles leider nicht schriftlich festgehalten haben (so unter Freunden......)

    Problem 1: ich wurde von ihm gefragt, ob er mit den Tapeten während der Feiertage anfangen dürfte, da diese Wand schimmelig war und so auslüften konnte. Ich erlaubte dies.
    Da ich nicht täglich in der Wohnung war, stellte ich nach einigen Tagen fest, dass auch im Wohnzimmer und Esszimmer die Tapeten abgemacht wurden. Auf meine Frage ob er das machen würde, sagte er JA, DAS MACHEN WIR SCHON
    Nun stehen wir wegen der Kaution im Streit und ich habe heute schriftlich die Frage erhalten, wer denn die Wände streichen würde.

    Er hat auch schon, mit meiner Erlaubniss allerdings, Türen und Zargen rausgerissen.

    Frage: er hat ja nun mit der ganzen Sache angefangen, mit dem renovieren, muss ich nun trotzdem den Rest machen? Also streichen? Es wurde bereits von ihm Raufasertapete angebracht.

    Problem 2: die Küche habe ich vor 2 Jahren in einem hellem grün gestrichen. Er verlangt nun weiß. Muss ich weiß streichen?

    Problem 3: der Gasbeuler war defekt, Rechnung 204€. Er verlangt 70€ von mir laut Selbstbeteiligung. Gehört die Reparatur der Gastherme auch dazu? Im Mietvertrag stehen einige Beispiele, aber das natürlich nicht.

    Problem 4: bei uns ( 3Parteien, 1 davon der Vermieter) werden die Heizkosten (Fernwärme) weiterhin pauschal abgerechnet. Ich wusste gar nicht, dass dies seit letztem Jahr gar nicht erlaubt ist. Tja und nun? Was kann ich nun tun, um zu meinem Recht zu kommen, z.b. ohne was zu bezahlen was ich nicht verbraucht habe. Es wird nach dem Abwasserprinzip abgerechnet. Woher soll ich denn wissen, was ich nun im Dezember, Januar und halben Februar verbraucht habe? Die Nachmieter können ja heizen wie verrückt, ebenso die beiden anderen Mieter und ich, die seit dem kaum in der Wohnung war und somit kaum geheizt habe (16grad Raumtemperatur) muss dann schön nachzahlen?
    Wie komme ich aus dieser Nummer raus? Die Pauschale ist 80€ im Monat.

    Laut seinem Schreiben behält er sich vor, die Endabrechnung für 2013 abzuwarten und entsprechend mit der Kaution zu verrechnen.
    Das darf er doch gar nicht oder?

    Danke im Vorraus
    Milena

  • Hallo Milena,

    ich werde nur darauf eingehen, wo ich glaube, etwas Ahnung zu haben (bin selbst Mieter und auch Vermieter):

    "Das Problem ist nämlich, dass mein Vermieter der ehemals beste Kumpel meines Exmannes ist ..."
    - Meine Meinung zu Geschäften etc "unter Freunden/Kumpels" muss ich jetzt nicht noch verdeutlichen...?:(

    "ich wurde von ihm gefragt, ob er mit den Tapeten während der Feiertage anfangen dürfte, da diese Wand schimmelig war und so auslüften konnte. Ich erlaubte dies. Da ich nicht täglich in der Wohnung war, stellte ich nach einigen Tagen fest, dass auch im Wohnzimmer und Esszimmer die Tapeten abgemacht wurden. Auf meine Frage ob er das machen würde, sagte er JA, DAS MACHEN WIR SCHON"
    - Gibt es Zeugen über irgendwelche Vereinbarungen? Was steht diesbezüglich im Mietvertrag?

    "Nun stehen wir wegen der Kaution im Streit und ich habe heute schriftlich die Frage erhalten, wer denn die Wände streichen würde."
    - Gibt es Zeugen über irgendwelche Vereinbarungen? Was steht diesbezüglich im Mietvertrag?

    "Frage: er hat ja nun mit der ganzen Sache angefangen, mit dem renovieren, muss ich nun trotzdem den Rest machen? Also streichen? Es wurde bereits von ihm Raufasertapete angebracht."
    - Gibt es Zeugen über irgendwelche Vereinbarungen? Was steht diesbezüglich im Mietvertrag?

    "die Küche habe ich vor 2 Jahren in einem hellem grün gestrichen. Er verlangt nun weiß. Muss ich weiß streichen?"
    - Er muss hellgrün nicht akzeptieren.

    "der Gasbeuler war defekt, Rechnung 204€. Er verlangt 70€ von mir laut Selbstbeteiligung."
    - Darf er nicht. Er legt die Kleinreparaturklausel als Selbstbeteiligung aus. Übersteigt der RepPreis die 70€, muss der VM alles bezahlen.

    "bei uns ( 3Parteien, 1 davon der Vermieter) werden die Heizkosten (Fernwärme) weiterhin pauschal abgerechnet. Ich wusste gar nicht, dass dies seit letztem Jahr gar nicht erlaubt ist."
    - Richtig, er muss für nach dem 01.01.2009 begonnene Abrechnungszeiträume nach der HKVO abrechnen: Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem

    "Was kann ich nun tun, um zu meinem Recht zu kommen,"
    Empfehlenswert wäre m.E., wenn Du so nicht klar kommst, einen Fachanwalt zu konsultieren.

    "Es wird nach dem Abwasserprinzip abgerechnet. Woher soll ich denn wissen, was ich nun im Dezember, Januar und halben Februar verbraucht habe?"
    - Meinst Du Kosten für Frisch- und Abwasser? Die sind nach Mietflächenanteilen zu berechnen, falls keine geeigneten Messeinrichtungen zur Verfügung stehen.

    "Die Nachmieter können ja heizen wie verrückt, ebenso die beiden anderen Mieter und ich,"
    - Der VM hat nach HKVO Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem abzurechnen. Tut er das nicht, kann der Mieter die geforderten Heizkosten um 15% reduzieren.

    "Laut seinem Schreiben behält er sich vor, die Endabrechnung für 2013 abzuwarten und entsprechend mit der Kaution zu verrechnen. Das darf er doch gar nicht oder?"
    - Doch. Ich vermute, dass Du bald ausziehen wirst. Falls der Betriebskosten-Abrechnungszeitraum gleich dem Kalenderjahr ist, muss der VM Dir die Abrechnung bis spätestens am 31.12.2014 vorlegen, um evtl. Nachzahlungen sicherzustellen.

  • Hallo Berry,
    Danke für die erste Antwort.

    Als Zeugen gibt es nur meinen Vater und der ist ja befangen und meinen Lebensgefährten. Aber ansonsten wäre es Aussage gegen Aussage. Diese Mail von ihm von gestern ist das erste schriftliche. Dort hat er aufgelistet, was alles weiß gestrichen werden soll.
    Er geht nach dem Standard Mietvertrag aus, diesen gelben. Ich habe sogar noch einen mit DM preisen, die hat er dann weggestrichen, von 98. Aber in dem von meinem Freund steht zu den Schönheitsreparaturen das gleiche drin. Laut dem gilt diese "in der Regel alle 3,5,8 Jahre". Womit ich es schon machen müsste. Mir geht's jetzt vielmehr darum, dass er ja mit dem renovieren angefangen hat, meiner Meinung nach dadurch alle kosten auf sich genommen hat, ich fragte ihn ja extra ob er das macht oder ich und er sagte, das macht er schon. Das sagte er auch vor meinem Freund, schriftlich gibt es nichts. Er hat ja auch nicht schriftlich, dass er Türen und Zargen schon abbauen durfte. Wir können nicht mal auf dem WC eine Tür zumachen, wenn wir dort sind.

    Gasbeuler: ja er bezieht sich auf Absatz 23, die Schönheitsreparatur und dort steht, dass für diverse Dinge wie z.b. rollladengurte, Wasserhähne etc der VM zur Mitbeteiligung angehalten werden darf, mit 150DM, das bis zu max 3x im Jahr. Da steht nicht, dass ein Gasbeuler dazu gehört, aber eben auch nicht, dass Therme NICHT dazu gehören. Wir sind verunsichert. Die komplette Rechnung beläuft sich auf 204€ und er will 70€ von mir.

    Heizkosten : ich weiß das schon mit den Heizkosten, nur was soll ich nun machen? Klar, ihm sagen, dass es per Gesetz bla bla, ja und dann? Er sagte wohl irgendwann vor 100 Jahren zu meinem Exmann, der ihn darauf ansprach, dass der Umbau extrem teuer sei und er dies umlegen kann, wären pro Haushalt so 500€, er würde es machen, wenn wir darauf bestehen. Hat mein Ex aber nicht und ich wusste nichts davon. Ich musste für 2012 sogar 80€ nachzahlen, dabei bin ich bei 86qm doch schon bei 960€ im Jahr und ich habe nie übermäßig geheizt, immer so 20-21 Grad. Dafür weiß ich, dass die Mieterin unter mir ne Sauna in der Wohnung macht.
    Was kann ich denn JETZT tun?
    Ich habe schon überlegt, ihm zu sagen, dass natürlich dann auch schriftlich festzuhalten, dass er meine gezahlten Heizkosten so behalten soll, er mich aber nicht zu Nachzahlungen auffordern darf.
    Ab Mitte Feb sind die neuen drin, ich weiß doch nicht, wie die heizen!
    Abwasserprinzig meint, dass wir nur eine Leitung haben für das ganze Haus für die Fernwärme, alle zusammen verbrauchen eine Summe x und die wird dann auf die qm umgerechnet. Ich weiß, das ist weder gerecht, noch erlaubt. Aber er macht es und ich habe es aus Unwissenheit 8 Jahre hingenommen. Ich will auch gar nichts zurück, ist mir nun egal. Aber ich sehe nicht ein, für Dez, Jan und Feb voll zu zahlen, wo ich dort nicht mehr gewohnt habe. Wir sind seit Anfang Dezember nur zum einpacken dort gewesen.
    Ich sprach ihn auch drauf an und er meinte, bei den milden Temperaturen springt die Heizung ja eh kaum an, also wird auch nichts verbraucht. Ja okay, und ab Feb??? Oder dann später Oktober wenn die neuen Mieter heizen?

    Lg
    Milena

  • @Bernie hat Ihnen Ihre Fragen sachkundig beantwortet.
    Tätig werden müssen Sie nun selbst. Klagelieder hier im Forum führen da zu keiner echten Lösung.

  • Hallo Milena,

    das, was Du bisher geschrieben hast, klingt nach 90% Basar. Hier in D gelten Gesetze, Rechtsverordnungen usw.
    Wenn Ihr Euch nicht endgültig einigen könnt oder wollt, solltest Du Dir einen Fachanwalt nehmen.
    (ich erspare mir/Dir) mal, meine Gedanken hierzu zu schreiben, auch nicht per PN).

  • Zitat

    Es wird nach dem Abwasserprinzip abgerechnet.


    Erklär das mal genauer.

    Zitat

    ich glaube, etwas Ahnung zu haben (bin selbst Mieter und auch Vermieter)


    Bitte beweisen sonst wird diese Aussage als frei erfunden betrachtet.
    Durch ständige Wiederholungen wird .....

  • Oh sorry Fantastisch, ich wusste nicht, dass man hier nur einmal fragen darf.
    Ich wollte mich halt gern erkundigen, BEVOR ich zu einem Anwalt gehe und Geld ausgebe, dass ich nicht habe, für etwas das eh sinnlos wäre.
    Hat halt nicht jeder soviel Geld um sich das leisten zu können.

  • Oh entschuldige bitte vielmals, das warst nicht du, sondern Kolinum

    fantastisch Abflussprinzip (nicht Abwasser, mein Fehler) geht so. Wenn die Abrechnung von den Stadtwerken zum Vermieter kommt, rechnet dieser pro qm ab. Ich muss also für 86qm zahlen, die andere für 50qm und der dritte für 120qm. Da es ja nur eine Leitung gibt, kann niemand sagen, wer wieviel verbraucht hat. Ich kann also ganz wenig heizen und die anderen ganz ganz viel, habe davon aber nichts, weil auch eine Nachzahlung z.b. wird auf die qm umgerechnet.

    So und nun bin ich ja seit Dezember dort nicht mehr, Heizung steht max auf 2, wenn überhaupt, im Moment ist sie aus.
    Ich weiß nicht, wie ich das am besten Regeln soll, dass ich nicht für die anderen zahlen muss. Wenn die neuen Mieter nun heizen wie bekloppt oder der restliche und kommende Winter sehr kalt wird, wird entsprechend mehr verbraucht im Haus.
    Hat jemand eine Idee wie ich das Problem am besten lösen kann, ohne Anwalt!

  • Milena:

    "Abflussprinzip ...."
    - bei Heizkostenberechnung ist rechtswidrig (erster Google-Treffer...). Die Heizkostenverordnung ist zwingend seit dem 1.1.2009 anzuwenden: Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem

    "nun bin ich ja seit Dezember dort nicht mehr, Heizung steht max ..."
    - Das ist unerheblich. Dein VM wird die Heizkosten (hoffentlich gesetzeskonform) bis zum Ende Deiner Mietezahlpflicht berechnen.

    "Hat jemand eine Idee wie ich das Problem am besten lösen kann, ohne Anwalt!"
    - Das Problem der korrekten HK_Berechnung hat Dein Vermieter, nicht Du.

  • Hi,
    Berny ich weiß das wohl, dass sich der VM gesetzeswidrig verhält, ich will nur wissen, was ich tun kann z.b. ihm einen Vorschlag wie wir das lösen ohne Anwalt. Z.b. Ich zahle keine Heizkosten mehr für die 2Monate und LMAA und keine weiteren Nachforderungen. Wobei ich nicht glaube, dass er sich auf sowas einlassen wird, da er ja nun stinkesauer ist und mir nur noch einen pinnen will.

    Hat jemand Erfahrung mit dem Mieterschutzbund?

    Heute ärgere ich mich natürlich, dass ich Mietrecht nicht in bei der Rechtschutz drin habe, aber es war noch nie nötig und das war meine 3 Wohnung.

  • ich will nur wissen, was ich tun kann z.b. ihm einen Vorschlag wie wir das lösen ohne Anwalt. Z.b. ...


    - ... setzen sich zwei einsichtige Menschen zusammen und handeln einen Kompromiss aus (zum "Ärger" von Anwälten, Gutachtern und Gerichtskassen:o).

  • Das wird hier nicht klappen.

    Zitat

    Hat jemand Erfahrung mit dem Mieterschutzbund?


    Hast Du denn wirklich so viel Geld übrig um es dieser unsäglichen Organisation in den Rachen zu werfen ?

  • Ähmmmm wieso unsäglichen Organisationen? Wenn du eine Meinung dazu hast, dann äußere dich doch bitte so, dass man es auch verstehen kann. Wo liegt denn das Problem beim Mieterschutzbund? Ich Frage ja auch deshalb um keinen Reinfall zu erleben.

  • Kennst Du deren Preise etwa nicht ?
    - Aufnahmegebühr
    - Mitgliedsbeitrag
    - für jede Leistung (Brief schreiben, usw... 10.- -20.- € extra, usw...)
    - usw, ...

    Von denen wird doch jeder hilfesuchende Mieter nur abgezockt und in die Kostenfalle getrieben.

  • Ähmmm also in meiner Stadt gibt es mehrere Staffelungen und Möglichkeiten und da steht

    Wenn man nur einige Fragen hat und nur diese Beantwortet haveb will, ohne Briefkorespondenz, dann kostet das 50€. (3 monate gültig)
    Wenn man möchte, dass ein Anwalt den Schriftverkehr regelt, eine Akte anlegt etc, dann im Jahr 75€.

    Und dann gibt es eben noch den normalen Jahrsbeitrag mit Zeitung etc

  • Zitat

    Wenn man nur einige Fragen hat und nur diese Beantwortet haveb will,


    Das mag sein, aber diese MA sind so hinterlistig, aus diir mit gezielten Fragen mehr rauszukitzeln um dann alles furchtbar darzustellen zu können.
    Probiere es einfach selbst aus, learning by doing !
    Beschwer dich dann hier aber hinterher nicht.
    Die wollen Mitglieder, mehr nicht !
    Alles andere ist dieser ünsäglichen Organisation egal !
    Nur der Umsatz undProfit zählt !

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