Mieterhöhung- extra Zimmer

  • Hallo,

    Ich habe im Januar 2010 eine 45 qm2 Wohnung für 6 Monate (befristeter Vertrag, weil ich noch in der Probezeit war) gemietet. Im Juni 2010 hat der Vermieter meine Wohnung durch Umbau vergrößert (ich habe ein extra Zimmer bekommen). Mündlich habe ich ihm gesagt, dass ich nichts dagegen habe, wenn er der Umbau durchführen möchtet, aber dass ich keine höhere Miete bezahlen möchte.
    Ich habe für die 61 (45+16) qm2 Wohnung einen neuen Vertrag unterschreiben (mit der Notiz, dass der Vertrag eine Verlängerung des alten Vertrags darstellt und das die Miete am 01.01.2011 neu vereinbart wird). Mit meiner Nebenkostenabrechnung hat mich der Vermieter darüber informiert, dass die Miete für 2011 gleich bleiben wird.

    Am 5. Dez 2012 habe ich einen Brief vom Vermieter bekommen. Er schreibt jetzt: "wie Ihnen bereits bei der Überlassung des Zimmers mitgeteil" wird die Miete ab dem 01.01.2013 erhöht, weil die Wohnung 2010 vergrößert wurde.

    Was muss ich machen? Hat er das Recht dazu die Miete nach 2,5 Jahre noch zu erhöhen?

    Ist die Frist, ab wann die Erhöhung gültig ist (normalerweise beträgt drei Monate) in diesen Fall gültig? Muss ich erst ab März eine erhöhte Miete bezahlen?
    Danke!

  • Am 5. Dez 2012 habe ich einen Brief vom Vermieter bekommen. Er schreibt jetzt: "wie Ihnen bereits bei der Überlassung des Zimmers mitgeteil" wird die Miete ab dem 01.01.2013 erhöht, weil die Wohnung 2010 vergrößert wurde. Ist die Frist, ab wann die Erhöhung gültig ist (normalerweise beträgt drei Monate) in diesen Fall gültig? Muss ich erst ab März eine erhöhte Miete bezahlen?


    Dieser Brief war m.E. sinngemäss ein Mieterhöhungsbegehren, die erhöhte Miete gilt ab dem 01.03.2013 (§558 BGB).

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