Vormieter räumt Keller nicht frei

  • Hallo zusammen

    Folgende Problematik
    Ich wohne seit Jun 09 in einer WG – meine Mitbewohnerin ist Ende Nov dort ausgezogen und ein neuer Mitbewohner dafür eingezogen. Bei Ihrem Auszug hat sie noch einige Sachen im Keller deponiert, welche sie schon lange abholen wollte und sollte, da selbige den Keller blockieren und wir in der WG seit dem Neueinzug Sachen in einem seperaten Raum, der sonst anderweitig genutzt werden sollte, untergebracht haben.

    Sowohl ich als auch die Vermieter haben diese Person sowohl schriftlich, via SMS als auch online mehrfach angeschrieben ihre Sachen rauszuräumen.
    Normalerweise ist ja der VM dafür zuständig sich um solche Sachen zu kümmern und theoretisch könnten wir als neue Mieter die Miete entsprechend kürzen, da ja nicht der ganze angemietete Wohnraum zur Verfügung steht. Jedoch verstehen wir uns extrem gut mit den vermietern so dass dies nur unnötigen Stress auf deren Kosten uA wäre – wir sind da etwas human ;)

    Da wir aber nun langsam aber sicher die Schnauze voll haben von ihrer ewigen Nichtreaktion
    nun die Frage nach welcher Frist wir die Sachen entsorgen können.
    Danke für die Mithilfe 

  • Alle Ihren bisherigen Wege der Kommunikation sind nicht beleg- beweisbar. Aufforderung zur Räumung per Einschreiben versenden, Frist von 14 Tagen einräumen, danach tätig werden/entsorgen.

  • Wie wird in dem moment die Beweisbarkeit definiert ?
    Ich mein SMS sind nachvollziehbar, da ich nen verdammt großen Speicher habe und von Ihrer Nummer auch schon mal ne SMS erhalten hab - Skype hab ich die Nachrichtenverfolgung aktiviert sodass sämtlicher schriftverkehr zugeordnet werden kann - hat für mich pers die gleiche beweislast
    korrigiere mich sofern ich falsch liege damit :)

  • Wie wird in dem moment die Beweisbarkeit definiert ?
    Ich mein SMS sind nachvollziehbar, da ich nen verdammt großen Speicher habe und von Ihrer Nummer auch schon mal ne SMS erhalten hab - Skype hab ich die Nachrichtenverfolgung aktiviert sodass sämtlicher schriftverkehr zugeordnet werden kann - hat für mich pers die gleiche beweislast
    korrigiere mich sofern ich falsch liege damit :)


    Skype, SMS, ..., was soll der Schnickschnack?
    Mainschwimmer hat einen brauchbaren Vorschlag gemacht.

  • Dem, was Berny geschrieben hat, ist tatsächlich nichts mehr hinzuzufügen.

    Und Beweisbarkeit wird immer noch so definiert, dass der Zugang beim Empfänger dokumentiert werden muss. Und da sind Mails, SMS und anderer Kokolores nicht geeignet.

    Selbst beim einfachsten (Einwurf)einschreiben erklärt der Postbote durch seine Unterschrift, dass der Brief in den Geschäftsbereich (Briefkasten) des Empfängers gelangt ist. Und das ist ausreichend, um auch einen möglichen Streit vor Gericht als Sieger zu erleben.

    Aber als Nachmieter einer Wohnung ist das eh nicht Ihr Bier, sondern immer noch Sache der Vertragsparteien. Wenn Sie sich aber darum kümmern wollen, sollten Sie sich sicherheitshalber eine Vollmacht des Vermieters geben lassen.

  • Sind überhaupt sämtliche Gegenstände noch Eigentum des Vormieters, wenn er den Vertrag gekündigt und die Wohnung übergeben hat?

    Z.B. kann A während seiner Zeit als Mieter einen Tisch als Gemeingut in der WG-Küche lassen und gleichzeitig Elektroschrott im Keller liegen lassen. Wenn die handhabe beider Gegenstände nicht im vorraus schriftlich im Einverständnis aller Beteiligten geregelt wurde, so denke ich, ist alles was sich nach Wohnungsübergabe in der Wohnung befindet Eigentum des Nachmieters bzw. der ganzen WG.

    Knifflig wirds dann beim Räumen einer Wohnung, weil die WG aufgelöst werden muss, da die Vermieterin die Wohnung verkaufen möchte. Denn sei es, dass nach 10 Jahren WG-Bewohnerwechsel jede Menge Müll im Keller liegt. Für den haftet nun die letzte WG-Generation und muss ihn entsorgen, da sie den Kellerraum besenrein der Vermieterin übergeben muss.

    An der Stelle kommen wir zu meiner Frage (hätte ich ein eigenes Thema aufmachen sollen? Dachte ich benutze erstmal die SuFu):

    Unsere WG wurde aufgelöst, die Wohnung verkauft. Wir sind für Gegenstände im Keller haftbar, das ist die momentane Vereinbarung. Bei Nichtentsorgung veranlasst die Vermieterin eine Entsorgung und zieht die entstandenen Kosten von unserer Kaution ab.

    Gehen wir den Fall 1 durch, dass sich keiner um den Keller kümmert. Die Sachen werden kostenpflichtig entfernt und wir bekommen nur einen Anteil unserer Kaution zurück.

    Nun der Fall 2: Es erklären sich nur 2 der 3 Personen bereit zu räumen, wie es auch geschehen ist:
    2 Personen leisten die Arbeit die in Fall 1 vergütet worden wäre. Die arbeitsfaule Person hätte also nach Fall 1 keine Kaution zurückbekommen und hat sich in Fall 2 genauso verhalten wie in Fall 1, also sehe ich keinen Anlass ihr ihren Kautionsanteil zurück zu zahlen. Ich bin der Besitzer des Kautionskontos.

    Bitte um eine rechtliche Grundlage die diesen Streitfall löst.
    Viele Grüße
    Turnvater

  • Ok klar, habe sehr hoch gezielt mit meiner letzten Aussage :)
    Ich bitte um einen gut gemeinten Ratschlag. Wer sich meinem Problem annehmen möchte sei freundlich dazu aufgefordert seine Meinung kundzutun! :)

    Viele Grüße
    Turnvater

  • Ich bitte um einen gut gemeinten Ratschlag. Wer sich meinem Problem annehmen möchte sei freundlich dazu aufgefordert seine Meinung kundzutun! :)


    Tja, wie bereits geschrieben, das sind die Anwälte der Rechte.
    - Konsultiere mal einen - schon ist Dein Kautionsanteil (fast) wech...

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