malerarbeiten vom fachhandwerker ????

  • hallo ihr lieben,
    also wir wohnen jetzt seit 08/2004 in unserer 3 zimmer wohnung.
    jetzt hat man uns zum 30.09.2013 wegen eigenbedarf das mietverhältnis gekündigt.in unserem mietvertrag steht das die malerarbeiten von einem fachhandwerker ausgeführt werden müssen. ist das rechtens??? müssen wir jetzt die ganze wohnung von dem fachhandwerker streichen lassen ???:mad:

  • Im Mietvertrag steht per Hand geschrieben malerarbeiten beim Auszug vom fachhandwerker ausführen lassen .


    Das ist, wenn da tatsächlich Fachhandwerker und nicht fachmännisch oder fachgerecht steht, unwirksam.

    Was steht denn sonst zu Schönheitsreparaturen im Vertrag?

    Und ist denn eine Renovierung, noch dazu der ganzen Wohnung, notwendig?

    Klauseln wonach der Mieter, unabhängig von Wohndauer und tatsächlichem Renovierungsbedarf, bei Auszug renovieren muß sind unwirksam.

  • hallo anitari,
    also im vertrag steht ganz am schluss unter zusatzvereinbarungen......MALERARBEITEN BEI AUSZUG VON FACHBETRIEB AUSFÜHREN LASSEN.
    ansonsten steht unter schönheitsreparaturen/bagatellschäden das übliche.es geht mir ja auch nur um die MALERARBEITEN die vom FACHBETRIEB ausgeführt werden sollen

  • im vertrag steht ganz am schluss unter zusatzvereinbarungen......MALERARBEITEN BEI AUSZUG VON FACHBETRIEB AUSFÜHREN LASSEN.


    Es genügt, wenn Du es gaaanz einfach soo abschreibst, wie es im MV geschrieben steht. Und, btw, mit korrekter Schreibweise kann man dem Leser auch das Lesen erleichtern..., hat etwas mit Achtung und Anstand zu tun...:eek:

    Abgesehen davon bin ich der Meinung, dass der Mieter (könnte ja auch gelernter Maler sein...) die Arbeiten auch (selbst) fachgerecht ausführen (lassen) kann. Eine Verpflichtung des Mieters, einen Fachbetrieb zu engagieren, könnte als eine unangemessene (und damit ungültige) Benachteiligung gelten.
    (Habe schonmal erlebt, dass VM dann die Rechnung haben wollten, um sie von ihrer eigenen Steuer absetzen zu können - oder: Ein Verwandter/Bekannter des VM hat zufällig einen Fachbetrieb...: "Ich kenne da jemanden"...)

  • Eine Verpflichtung des Mieters, einen Fachbetrieb zu engagieren, könnte als eine unangemessene (und damit ungültige) Benachteiligung gelten.

    Könnte es nicht nur, ist es auch.

  • Was steht denn sonst zu Schönheitsreparaturen im Vertrag?


    Die Beantwortung dieser Frage ist m.E. sehr wichtig.
    Vielleicht schafft Steffi das doch noch...:rolleyes:

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