Haftpflichschaden - Restbetrag selbst übernehmen

  • Hallo liebe Community!
    Ich hoffe ich bin hier richtig...

    Folgender Fall:
    Beim Auszug aus der Wohnung habe ich am Holztürrahmen einen Schaden verursacht. Habe die Macken mit Holzspachtel versucht zu reparieren und zum Vermieter gesagt, wenn das "nicht gut genug ist" dann würde ich den Rahmen komplett abschleifen und neu streichen.
    So habe dann den Schaden der Haftpflichversicherung gemeldet (auf Anraten der Vermieters) und dachte der Fall wäre damit quasi für mich erledigt. Dass die Kaution bis zum Abschluß des Falles einbehalten wird war mir klar.
    Nun haben die Vermieter wenige Tage nach Auszug die komplette Türzarge ersetzen lassen. Nun meine eigentliche Frage: Wenn die Reperatur ANGENOMMEN z.B 250€ gekostet hat und die Versicherung aber letztendlich nur 100€ bezahhlt (weil das Haus ja schon sehr alt ist), was ist mit dem Restbetrag? Muss ich den bezahlen? Oder bin ich aus der Sache raus weil es ja ein Versicherungsfall ist (diese Info habe ich nämlich bekommen von meinem Vater).
    Hab ja keine Chance mehr bekommen es in Eigenleistung zu versuchen oder einen Kostenvoranschlag oder was bekommen...

    Nun behält die Vermieterin nämlich auch noch meine Nebenkostenrückerstattung von 201/2012 ein, weil sie ja "wenn was ist" nicht an die Kaution kommt. Dass das nicht geht, habe ich ihr bereits mitgeteilt mit der Aufforderung die Rückerstattung bis nächste Woche zu überweisen.

    Danke für Eure Tipps!
    Lg
    hippe_die_hexe

  • Die Versicherung hat Ihnen den Zeitwert ersetzt und mehr müssen Sie dem Vermieter auch nicht ersetzen. Er hat ebenfalls nur Anspruch auf den Zeitwert.

  • kannst Du mir einen Tipp geben, nach was genau ich schauen soll?
    Hier steht nämlich:
    "Wird bei der Übergabe der Mietsache ein Schaden an dieser oder den Einrichtungen festgestellt, so ist der Mieter zum Ersatz des enstandenen Schadens abzüglich der allgemein üblichen Nutzungsdauer verpflichtet".
    Die Versicherung wird ja wahrscheinlich diesen Wert bezahlen!? Mir geht es ja um den evtl. Restbetrag

  • Mir geht es ja um den evtl. Restbetrag


    Nein, es dreht sich wohl eher darum, ob Du innerhalb angemessener Zeit den Schaden selbst behoben hast oder nicht.
    Sollte es keine Einigung ergeben, wird es wohl auf eine gerichtliche Einzelentscheidung hinauslaufen...:mad:

  • Die Haftpflichtversicherung zahlt immer den Zeitwert. Schadenfall erledigt!
    Den Restbetrag mußt du ihm nicht zahlen. (höchstens im Taka Tuka Land)

    Wäre schön, wenn mir jemand in mein 5 Jahre altes Auto fährt und
    ich nach Schadenabrechnung mit der Versicherung (Zeitwert) den Rest
    zu einem neuen Auto dann vom Unfallgegener bekäme, oder ?

    Is aber nich !

    Und darum darf er auch die Kaution aus diesem Grund nicht einbehalten.

    Viel Glück damit

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