Hallo und guten Morgen!
meine Freundin und ich beziehen unsere erste Mitwohnung. (3 ZKB). Vermieterin ist die Mutter einer unserer Freunde. In unserer ersten Begehung war die Vormieterin noch nicht ausgezogen, was natürlich vor- als auch nachteilhaft ist, um sich einen gewissen Eindruck zu verschaffen. Die Wohnung gefiel uns. Wir sagten der Vermieterin zu, unterschrieben den Vetrag und zahlten bereits die Kaution. Seit heute haben wir die Schlüssel. Nun hatten wir in Ruhe Zeit uns die Wohnung nochmals anzuschauen (ich möchte nochmals betonen: Wir sind beide noch unerfahren in Mietsachen, da erste Wohnung). Uns ist dabei negativ aufgefallen, dass die Fußleisten des Laminatbodens mehr als dürftig angebracht wurden. Diese liegen z.B. nicht akurat an der Wand an, sind deswegen teilweise mehrfahr mit zusätzlichen Schrauben durchbohrt (von der Vormieterin?), um sie halbwegs lückenfrei an die Wand anzulegen - größtenteils vergeblich, da diese weit von der Wandfläche abstehen.
Da wir das als sehr störend empfinden, fühlen wir uns aufgrund unserer Ansprüche gezwungen, diese in der gesamten Wohnung (außer Küche/Bad) zu erneuern.
Nun unsere Fragen:
1) Müssen wir komplett für die dadurch entstehenden Kosten aufkommen? Lassen sich diese (teilweise) auf die Vermieterin verteilen?
2) Wir haben wie o.g. die Wohnung seit 01.01.13 gemietet. Angenommen wir möchten nun wieder direkt vom Mietvertrag zurücktreten, weil uns die Wohnung nun doch nicht gefällt, da sie sich im leeren Zustand doch nicht als ideal herausgestellt hat: Welche Beträge darf die Vermieterin dann von uns einfordern? Die im Vertrag angegebene Kündigungsfrist?
Wir hoffen, dass wir mit unserem Anliegen hier genau richtig sind und würden uns freuen, wenn ihr uns behilflich sein könntet!
Wir wünschen euch allen ein erfolgreiches Jahr 2013!
Gruß
Matthias
Fußleisten neu - selbst zahlen?
-
matze123 -
4. Januar 2013 um 04:20 -
Erledigt
-
-
-
Zitat
1) Müssen wir komplett für die dadurch entstehenden Kosten aufkommen?
Ich denke ja, denn hier zählt der Satz: Gemietet, wie besichtigt.
ZitatLassen sich diese (teilweise) auf die Vermieterin verteilen?
Das solltet ihr die Vermieterin fragen.
Zitat2) Welche Beträge darf die Vermieterin dann von uns einfordern? Die im Vertrag angegebene Kündigungsfrist?
Richtig, und für diese Zeit auch die Miete + Nebenkosten. D.h. bis zum 30.04.2013.
-
2) Wir haben wie o.g. die Wohnung seit 01.01.13 gemietet. Angenommen wir möchten nun wieder direkt vom Mietvertrag zurücktreten, weil uns die Wohnung nun doch nicht gefällt, da sie sich im leeren Zustand doch nicht als ideal herausgestellt hat: Welche Beträge darf die Vermieterin dann von uns einfordern? Die im Vertrag angegebene Kündigungsfrist?
Wir hoffen, dass wir mit unserem Anliegen hier genau richtig sind und würden uns freuen, wenn ihr uns behilflich sein könntet!
Wir wünschen euch allen ein erfolgreiches Jahr 2013!
Gruß
MatthiasVom Mietvertrag zurücktreten geht nicht. Ihr könnt nur ordentlich (fristgerecht) kündigen. Das wäre jetzt, wenn Eure schriftliche Kündigung noch heute der Vermieterin bis ca. 18 Uhr zugeht, zum 31. März 2013 möglich.
Solange müßt Ihr die vertraglich vereinbarte Miete + Nebenkosten zahlen.
Es ist doch hoffentlich ein unbefristeter Vertrag ohne gegenseitigen Kündigungsverzicht?
-
Moin Matthes,
an solchen Kleinigkeiten würde ich nichts aufhängen, allerdings mit Freunden, Bekannten usw auch keine Verträge abschliessen... -
Zitat
Vom Mietvertrag zurücktreten geht nicht.
Noch nicht.
Auch hier ist die EU aber fleißig. Es wird an einer 2 wöchigen Rücktrittspflicht geabeitet.
Ich fürchte, das wird kommen. -
Es wird an einer 2 wöchigen Rücktrittspflicht geabeitet.
Ich fürchte, das wird kommen.Echt? Oder willst Du uns/mich veralbern?:(
-
Zitat
Echt? Oder willst Du uns/mich veralbern?
Natürlich echt !
In Mietdingen albere ich i.a.R. nicht rum.
Aber da sprechen zum Glück noch andere Länder mit, die nicht nur Mieterrechte kennen.
D.h. also, es dauert noch etwas.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!