Komplettanstrich wg. 6 Dübellöchern?

  • bei Anmietung der oben genannten Wohnung habe ich eine Kaution in Höhe von 750,--€ gezahlt. Die Wohnung habe ich am 01.02.2012 angemietet und fristgerecht zum 30.11.2012 gekündigt. Genutzt habe ich diese Wohnung allein und nur in der Woche von Montags bis Freitags, da ich sie nur arbeitsbedingt für Übernachtung benötigte und an jedem Wochenende zu meinen Eltern gefahren bin.

    Bei Übergabe der Wohnung gab es von Seiten der Vermieterin weiter nichts zu beanstanden, die Wohnung war sauber und in keinster Weise verlebt. Einzig beanstandete sie 6 kleine Dübellöcher, 4 im Wohnzimmer sowie 2 im Schlafzimmer. Vor meinem Einzug war die Wohnung komplett durch eine Fachfirma gestrichen worden und nach Rücksprache mit dem jetzt neuen Mieter beanstandete dieser auch diese 6 Dübellöcher nicht.

    Gemäß dem anschließenden Telefonat mit d. Vermieterin besteht siee aber nun darauf, dass nach evtl. Auszug des neuen Mieters jetzt schon von meiner Kaution 500,--€ für die anschließende Renovierung einbehalten wird. Ist das rechtmäßig? Ist es nonicht notwendig, wg. 6 kleinen Dübellöchern die gesamte Wohnung wieder neu streichen zu lassen? Ich finde eine übertriebene Maßnahme oder? Ich habe mich immer ordnungsgemäß in der Wohnung verhalten und diese Wohnung schon seit August 2012 nicht mehr bewohnt (berufsbedingt)Von 750,--€ Kaution zahlt sie mir nur 250,--€ zurück, ist das rechtmäßig???

  • Zitat

    ist das rechtmäßig???

    Nö, siehe Beitrag von Kolinum.

    Wenn die Vermieterin nicht die komplette Kohle rausrückt, dazu hätte sie theoretisch bis zu 6 Monate Zeit, dann Mahnbescheid auf den Weg schicken, oder die Angelegenheit einem Anwalt für Mietrecht übergeben.

  • Hallo Julchen,

    die sechs Dübellöcher würde ich mit Fertigspachtel (gibt's in Tuben für kleines Geld bspw. beim Kodi, ab und zu Aldi, habe ich immer im Haus) verschliessen.
    Die Kaution muss die VM spätestens am 31.05.2013 *) an Dich zurückgezahlt haben, evtl. kann hiervon noch eine zu erwartende Betriebskostennachzahlung abgezogen werden.
    *) jedoch früher, wenn ein neuer Mieter drin ist.

    Mit einem Auszug des neuen Mieters hast Du weiss Gott überhaupt nichts zu tun.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (31. Dezember 2012 um 12:06)

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