Schönheitsreparaturen beim Auszug nach 5 Jahren

  • Hallo,

    ich wohne seit jetzt fast 5 Jahren in einer 1,5 Zimmer Wohnung (48qm).

    Was muss ich beachten, wenn ich jetzt kündige?

    Ich habe im Mietvertrag drin stehen, das Küche und Bad nach 3 Jahren, und der Rest nach 5 Jahren Schönheitsreparaturen bekommen müssen.

    Nach meinen Einzug damals hab ich noch nichts verändert.

    Im Flur und Wohnzimmer sind teilweise Mustertapeten geklebt und der Rest ist ordentlich gestrichen auf damals neuer Rauhfasertapete.

    Ich habe auf das PVC Laminat verlegt, aber keine Scheuerleisten dran gemacht.

    Muss ich alles weißen? Muss dazu die Mustertapete runter und neue dran? Muss ich die Scheuerleisten anbringen? oder sogar das Laminat entfernen?

    Bitte helft mir mal mit Euren Profitipps.

    Vielen Dank im Voraus!!!

    Gruß Chris

  • Bevor du eine Antwort erwartest, solltest du den exakten Text der Klausel betreffend der Schönheitsreparaturen einstellen.

    Wer hat die Mustertapete geklebt, hat der Vermieter die Verlegung des Laminats abgesegnet?

  • Hallo,
    ich wohne seit jetzt fast 5 Jahren in einer 1,5 Zimmer Wohnung (48qm).
    Was muss ich beachten, wenn ich jetzt kündige?


    Schriftlich mit eigener Unterschrift.
    JETZT geht noch bspw. zum 31.03.2013.

  • Hallo,

    ich wohne seit jetzt fast 5 Jahren in einer 1,5 Zimmer Wohnung (48qm).

    Was muss ich beachten, wenn ich jetzt kündige?

    Ich habe im Mietvertrag drin stehen, das Küche und Bad nach 3 Jahren, und der Rest nach 5 Jahren Schönheitsreparaturen bekommen müssen.

    Nach meinen Einzug damals hab ich noch nichts verändert.

    Im Flur und Wohnzimmer sind teilweise Mustertapeten geklebt und der Rest ist ordentlich gestrichen auf damals neuer Rauhfasertapete.

    Ich habe auf das PVC Laminat verlegt, aber keine Scheuerleisten dran gemacht.

    Muss ich alles weißen? Muss dazu die Mustertapete runter und neue dran? Muss ich die Scheuerleisten anbringen? oder sogar das Laminat entfernen?

    Bitte helft mir mal mit Euren Profitipps.

    Vielen Dank im Voraus!!!

    Gruß Chris

    Bei der Kündigung ist zu beachten das sie schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen muß. Sie muß spätestens am 3. Werktag (Achtung, Samstag zählt mit) eines Monats beim Vermieter sein um noch zum Ende des übernächsten Monats kündigen zu können.

    Ob und was, wenn überhaupt, gemacht werden muß kommt auf die genaue Formulierung der entsprechenden Klausel im Mietvertrag an.

    Ohne diese zu kennen kann man die Frage nicht beantworten.

  • Zitat

    teilweise Mustertapeten


    Beschreib doch mal die Muster und Farben.

    Zitat

    Muss ich die Scheuerleisten anbringen? oder sogar das Laminat entfernen?


    Was steht denn dazu im MV ?
    Wenn dein VM schon so gnädig war dir zu erlauben einen eigenen Laminatboden zu verlegen, geht er bestimmt davon aus, dass dies korrekt erfolgte.
    Bringe die Randleisten fachmännisch an, könnte dir den Rückbau ersparen.

  • Fristenpläne wie in § 12 genannt sind vom BGH gekippt worden.
    Grundsätzlich kann der VM auch keine Verbesserungen der Mietsache verlangen.
    Du solltest mit ihm eine "Vorabnahme" machen und Dich mit ihm einigen, was noch von Dir zu machen wäre.

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