Mieterhöhung nach §558 mit Vergleichswohnung im selben Haus

  • Hallo Forum,

    mein Samstag wurde durch ein Schreiben meines Vermieters leicht verhagelt.
    Aus diesem Schreiben musste ich entnehmen, dass meine Grundmiete von 250,- € auf 275,-€ angepasst werden soll. Sprich eine Erhöhung um 10%.

    Die Voraussetzungen sind leider stimmig, d.h. es ist die erste Erhöhung seit dem ich in dieser Wohnung lebe (3 Jahre) und auch die Form des Schreibens wirkt, nach dem was ich im Internet gelesen habe, fehlerfrei.

    Allerdings wird hier mit drei Vergleichswohnungen im selben Haus argumentiert, "die hinsichtlich der Lage, Art, Baujahr, Größe, Beschaffenheit und Ausstattung mit Ihrer Wohnung vergleichbar sind, einen Mietpreis in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete zahlen, oder einen Mietpreis der darüber liegt."

    Jetzt ist es jedoch so, dass die Ausstattungen nicht vergleichbar sind. Meine Küche beispielsweise ist noch ein waschechtes Original aus den 60er Jahren, während die Vergleichswohnungen diesbezüglich moderner Ausgestattet sind. Ebenso wohne ich in der einzigen Wohnung im Haus ohne Gegensprechanlage. So weit ich informiert bin befindet sich in einer Wohnung ein Sicherungskasten mit FI-Schutzschalter, während ich noch Keramik-Sicherungen in Fassungen schraube.

    Des weiteren hat der Vermieter in diesen Wohnungen den Boden verlegen lassen, während ich diesen in meiner Wohnung selbst verlegt habe, da sonst die Miete von Anfang an höher gewesen wäre. Letzteres war eine mündliche Vereinbarung und ist daher wahrscheinlich hinfällig, oder?

    Meine Frage ist nun, ob ich diese Erhöhung hinnehmen muss, da die Wohnungen, die hier als Vergleich genannt sind über modernere Einrichtungen verfügen.


    Für jede Antwort bin ich dankbar.

    Schönes Wochenende

  • Hallo dilesmavis,

    Deine Gegenargumente reichen für eine Verweigerung m.E. nicht aus.
    Den Zustand der Mietsache hattest Du ja seinerzeit so akzeptiert, sodass dieses Mieterhöhungsbegehren sich wohl eher am "Trend" orientieren dürfte.

  • Hallo Berny,

    danke für die Antwort. Vielleicht sollte ich erwähnen, dass die Vergleichswohnungen in der Zeit, in der ich in dem Haus lebe neu vermietet wurden und vor dem Einzug der neuen Mieter renoviert und modernisiert wurden.

    Aus dem Schreiben des Vermieters geht folgender Satz hervor:
    "Die Eigentümer haben entgegenkommender Weise bisher auf eine Mietanpassung verzichtet. Da aber die Mieten insgesamt stetig steigen, geht die Schere zwischen Altverträgen und Neuvermietungen immer weiter auseinander. Schon aus Gründen der Gerechtigkeit sehen sich die Eigentümer nunmehr genötigt, die Miete entsprechend anzupassen."

    Schön und gut, aber haben Personen mit Neuverträgen ja auch modernere Ausstattungen als die Wohnungen mit den Altverträgen. Die Ausstattung ist also nicht wie behauptet vergleichbar.

  • Zitat

    Schon aus Gründen der Gerechtigkeit sehen sich die Eigentümer nunmehr genötigt, die Miete entsprechend anzupassen."


    Da ist was dran.
    Gibt es für eure Stadt oder Kreisstadt keinen Mietspiegel ?
    Vergiss die Ausstattungen, die werden nicht helfen.

  • Fantastisch
    Die Aussage, dass die Ausstattung keine Rolle spielt ist nicht richtig.
    Bei Mieterhöhungen, die mit Vergleichswohnungen begründet werden, spielt das sehr wohl eine Rolle.
    In diesem Fall ist Fakt: Baujahr,Lage,Art und Beschaffenheit sind sicherlich vergleichbar.
    Die sog. Ausstattung beinhaltet z.B. Folgendes :
    Badewanne / Duschkabine, Einbauküche ( wobei nicht von Belang ist, ob neu oder alt ),Heizungsart, Balkon oder Terrasse, Aufzug oder aber auch die Art des Bodens.

    Guck mal hier :

    MIETRECHT / Wohnungsausstattung und Mieterhöhung

    Den Mietspiegel gibts beim Mieterschutzbund, da würde ich mal reinschauen.

  • Zitat

    Die sog. Ausstattung beinhaltet z.B. Folgendes :


    In einem Mietspiegel mit 3 Worten dargestellt.
    einfache A. normale A. gehobene A.

    Zitat

    Den Mietspiegel gibts beim Mieterschutzbund,


    Oder bei google

  • Also bei uns gibt es die Formulierung
    einfach, mittel und gehoben soviel ich weiss nur bei der Wohnlage, nicht bei der Ausstattung.
    Dafür gibt es im Mietspiegel Zu-bzw.Abschläge für die Ausstattung, z.B. Wenn eine
    Wohnung eine Gegensprechanlage hat,oder eben auch nicht.
    Beim Mietspiegel würde ich immer auf den Mieterbund setzen, da man nie weiss, ob man auch den derzeit aktuellsten im www gefunden hat.
    Viele findet man gar nicht, weil
    1. der Mieterbund Mitglieder möchte
    2. Die Haus & Grundbesitzerveine dafür kassieren
    3. wenn die Gemeinden sich raushalten
    :D
    Aber probieren kann man es ja.

  • Der Mietspiegel für meinen Stadtteil liegt bei 8,26 € pro Quadratmeter. Nach der Erhöhung liegt der Preis für die Wohnung bei 8,0882 € pro Quadratmeter, also noch darunter.

    Was mich einfach wurmt, ist die Tatsache, dass ich für eine Wohnung, die schlechter ausgestattet ist und in die ich Geld investiert habe das Gleiche zahlen soll, wie für eine, die besser ausgestattet ist und bezugsfertig war. Vor allem, wenn ich dann noch lese, dass dies schon aus Gründen der Gerechtigkeit geschieht.

    Ist ja praktisch so, als ob ich zum Bäcker gehe, mein Brötchen selbst belegen muss, nur Scheiblettenkäse zur Verfügung steht, während die Person nach mir ein belegtes Brötchen mit Old Amsterdam serviert bekommt und beide den gleichen Preis bezahlen.

    Beluga66
    So wie ich dich verstanden habe könnte ich höchstens mit dem Boden argumentieren, den ich verlegt habe. Spüle sowie Herd waren in der Wohnung. Ob die jetzt aus den 60ern sind, oder nagelneu spielt keine Rolle? Gleiches gilt dann ja auch für sanierte Bäder und die Elektrik.

  • Weisst Du, ich würde hier einfach mal das Gespräch mit dem Vermieter suchen und Ihm Deine, wie ich finde guten Gründe, vernünftig vortragen.
    Vielleicht gibt es ja einen Mittelweg für beide !?
    Vielleicht erklärt er sich ja bereit, in Deiner Wohnung dafür auch etwas zu modernisieren ?!
    Er bewegt sich unterhalb des Mietspiegels, daher wirst Du da sonst nicht viel machen können, und für die Erhöhung lohnt aus meiner Sicht kein Rechtsstreit mit unklarem Ausgang aber dem Risiko, u.U. auch zu verlieren.

    Ich habe schon zweimal so etwas erlebt, das Miteinander ist nach solch einem Rechtsstreit einfach hin und endet nicht selten mit einem Auszug.

    Aber wenn Du zum Mieterbund gehst,kannst Du dort auch nochmal genau checken lassen.

    Viel Glück !

  • Stimme dir da voll und ganz zu. Das war auch einer meiner ersten Gedanken. Bin diesbezüglich nämlich nicht auf Krawall gebürstet, zumal ich hier noch mindestens zwei Jahre wohnen möchte.

    Ist halt leider eine Erbengemeinschaft und die zucken schon zusammen, wenn eine Glühbirne im Flur gewechselt werden muss. Auf der anderen Seite modernisieren sie die Wohnung eh wenn ich ausziehe. Daher und weil es nichts kostet, kann ich den Dialog ruhig suchen.

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