Hallo Forum,
mein Samstag wurde durch ein Schreiben meines Vermieters leicht verhagelt.
Aus diesem Schreiben musste ich entnehmen, dass meine Grundmiete von 250,- € auf 275,-€ angepasst werden soll. Sprich eine Erhöhung um 10%.
Die Voraussetzungen sind leider stimmig, d.h. es ist die erste Erhöhung seit dem ich in dieser Wohnung lebe (3 Jahre) und auch die Form des Schreibens wirkt, nach dem was ich im Internet gelesen habe, fehlerfrei.
Allerdings wird hier mit drei Vergleichswohnungen im selben Haus argumentiert, "die hinsichtlich der Lage, Art, Baujahr, Größe, Beschaffenheit und Ausstattung mit Ihrer Wohnung vergleichbar sind, einen Mietpreis in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete zahlen, oder einen Mietpreis der darüber liegt."
Jetzt ist es jedoch so, dass die Ausstattungen nicht vergleichbar sind. Meine Küche beispielsweise ist noch ein waschechtes Original aus den 60er Jahren, während die Vergleichswohnungen diesbezüglich moderner Ausgestattet sind. Ebenso wohne ich in der einzigen Wohnung im Haus ohne Gegensprechanlage. So weit ich informiert bin befindet sich in einer Wohnung ein Sicherungskasten mit FI-Schutzschalter, während ich noch Keramik-Sicherungen in Fassungen schraube.
Des weiteren hat der Vermieter in diesen Wohnungen den Boden verlegen lassen, während ich diesen in meiner Wohnung selbst verlegt habe, da sonst die Miete von Anfang an höher gewesen wäre. Letzteres war eine mündliche Vereinbarung und ist daher wahrscheinlich hinfällig, oder?
Meine Frage ist nun, ob ich diese Erhöhung hinnehmen muss, da die Wohnungen, die hier als Vergleich genannt sind über modernere Einrichtungen verfügen.
Für jede Antwort bin ich dankbar.
Schönes Wochenende