Nebenkostenabrechnung falsch, unter Vorbehalt gezahlt - zurückfordern?

  • Hallo zusammen,

    ich habe Ende September meine Nebenkostenabrechnung erhalten und dort bei zwei Punkten inhaltliche Fehler bzw. Fragezeichen gefunden.

    Der zentrale Punkt ist, dass die Hausmeisterkosten nach Anzahl Wohneinheiten abgerechnet wurden, statt nach qm (lt. Mietvertrag). Ich habe daraufhin bei der Wohnungsverwaltung um eine Stellungnahme gebeten, und die Antwort erhalten, dass man die Mietverträge nicht kenne und "das schon immer so gemacht habe".
    Zwischenzeitlich wurde die Zahlung fällig und ich habe sie kmplett unter Vorbehalt überwiesen. Nachdem von der Verwaltung keine schlüssige Erklärung kam, habe ich Widerspruch eingelegt und nun die Rückmeldung erhalten, man wolle es mir mündlich/persönlich erläutern. So weit so gut/schlecht.

    Meine Frage an Euch wäre nun, wie ich optimalerweise vorgehen sollte? Wenn die Erklärung mich nicht weiterbringt (wovon ich ausgehe), sollte ich dann dann eine Frist setzen und eine Rückzahlung fordern? Was macht man in einem solchen Fall?

    Danke vorab!

  • Hallo Marmorkuchen,
    am besten lassen Sie sich schriftlich die Begründung mitteilen, somit haben Sie dann ersteimal sicher etwas in der Hand. Ist die Begründung nicht nachvollziehbar (Mietvertragvereinbarung ist bindend) schriftlich zur Korrektur des betroffenen Beko Punkt auffordern. Keine Korrektur dann schriflich Rückforderung mit Fristsetzung.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Meine Frage an Euch wäre nun, wie ich optimalerweise vorgehen sollte? Wenn die Erklärung mich nicht weiterbringt (wovon ich ausgehe), sollte ich dann dann eine Frist setzen und eine Rückzahlung fordern? Was macht man in einem solchen Fall?


    Hier kämen wir dann allmählich in die Gegend der (unzulässigen) Rechtsbratung.
    Ich hätte der fraglichen Position widersprochen und nur den unstrittigen Teil überwiesen. Dass Du u.V. überwiesen hast, war OK.


    ... die Antwort erhalten, dass man die Mietverträge nicht kenne und "das schon immer so gemacht habe".

    habe ich Widerspruch eingelegt und nun die Rückmeldung erhalten, man wolle es mir mündlich/persönlich erläutern."


    Aha, der Vermieter kennt noch nicht mal seine Mietverträge.
    Und Letzteres deutet m.E. unzweifelhaft darauf hin, dass die ein schlechtes Gewissen haben bzw. nicht so recht weiter wissen...:eek:
    Lass' Dich nur nicht stromlinienförmig bürsten!!

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