unser vermieter hält in seinen teil des hauses ca 50 katzen . das ganze haus stinkt extrem sobald man die haustüre aufmacht kommt ein katzenurin geruch auf einen zu das man nur 2 möglichkeiten hat . mundschutz oder sich übergeben .
was kann man dagegen tun ?![]()
vermieter dreht durch!!!!
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lejdina -
22. April 2010 um 10:03 -
Erledigt
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ich habe noch etwas vergessen . heute der neuste vorfall . die stadtwerke haben heute den strom des vermieters abgestellt wegen stromschulden von über 1000euro . die vermieterin ist komplett durchgedreht und kam wie eine furie zu mir und meinte ich solle diese sache bezahlen da ich meine kaution ja noch nicht abgezahlt habe . ich soll dieses geld nehmen und ihre schlden bezahlen. bitte helft mir , lg
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Ich gehe mal davon aus, dass der Vermieter die Katzen schon hatte als sie eingezogen sind, oder? Was also wollen Sie erreichen, soll der Vermieter seine Katzen abgeben? Und mit einer Mietminderung werden Sie auch keinen Erfolg haben!
Bleibt Ihnen also nur der Auszug.
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der vermieter muss ja nicht direkt die katzen abgeben man sollte jedoch etwas drauf achten das der katzenurin geruch nicht so schlimm ist das andere einen brechreitz bekommen .
dann gibt es noch folgendes : heizung funktioniert nicht sowie warmwasser (ölheizung) was aber auch daran liegen kann (warmwasser) das sie ständig katzen baden muss.
eine wand im wohnzimmer ist feucht diese sollte schon kurz nach dem einzug im oktober repariert werden , ist bis heute nicht passiert . (ich bin ständig mit schimmelspray zugange)nachdem der strom vom vermieter abgestellt wurde geht auch das kabelfernsehn nicht mehr warmwasser und heizung ja sowieso nicht
dann kam der vermieter an und wollte anstatt 480 euro auf einmal 560 euro weil er sonst die ballett schule seiner tochter nicht zahlen kann . im mietvertrag steht 480 euro .
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1. Warum ziehen Sie in eine Wohnung, wenn es im Treppenhaus schon nach Katzenurin stinkt?
2. Wenn eine Kaution in Höhe von 480,- Euro (doch hoffentlich schriftlich) vereinbart ist, dann sollten Sie die auch schnellstens bezahlen, damit man Ihnen nichts Übles nachsagen kann.
3. Wenn Sie kein warmes Wasser fürs Baden und Duschen haben, dann ist das ein Mangel, der zur Mietminderung berechtigt.
4. Suchen Sie sich eine andere Wohnung. Sie werden dort nicht froh. Aber bedenken Sie, die Kündigungsfrist beträgt auch in diesem Fall 3 Monate.
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