Fragen zur Kündigung!

  • Hallo Ihr lieben.....ich wende mich jetzt an die Allgemeinheit hier,weil ich eine seltsame Kündigung erhalten habe und nicht weiß wie ich damit umgehen soll...
    Mein Vermieter teile mir am Freitag mündlich mit das ich mir doch eine neue Wohnung suchen soll. Ich habe nichts schriftliches erhalten. Als Grund teilte er mir mit: Ich würde in dem Laden welcher unter meiner Wohnung ist (Tante Emma :) ) und ihr Eigentum ist nicht einkaufen.......
    Hmm, da ich sicher war nur die Wohnung gemietet zu haben verstehe ich grad die Welt nicht mehr.
    Ich wohne mit meinen Kindern seit 3 1/2 Jahren hier und habe immer pünktlich meine Miete bezahlt.
    Wie soll ich nun weiter vorgehen? Eigentlich habe ich ja keine richtige Kündigung erhalten oder? und als alleinerziehende Mama mit 4 Kindern ist die Suche nach einer bazahlbaren Wohnung auch nicht grad so einfach...
    Wäre für jeden Tipp dankbar

  • Wieso auf diese Begründung wäre ich schon gespannt.
    Zudem immer miteinander, nicht gegeneinander, dann klappts auch mit dem VM.


    Ich müsste ja ziemlich ... sein, meinen VM zu bitten, eine übliche Kündigung schriftlich mitzuteilen.
    Ich würde ihn zappeln lassen, bis er sich letztlich selbst bloss stellt. *lachenderteufel*

  • Bloss stellen würde er sich allein mit dem schriftlichen Kündigungsgrund des nicht Einkaufens in dem Laden. Darauf kann man dann immer noch, nicht reagieren.


    Man versäumt auch keine Fristen oder generiert auch kein neues Rechtsszenario, wenn man auf solchen Schwachsimm überhaupt nicht reagiert.

  • Bloss stellen würde er sich allein mit dem schriftlichen Kündigungsgrund des nicht Einkaufens in dem Laden. Darauf kann man dann immer noch, nicht reagieren.

    Sie sind am besten beraten, wenn Sie auf das Gerede Ihres Vermieters nicht reagieren; er hat schließlich nur einen Wunsch geäußert und diesen müssen Sie nicht entsprechen.
    Wenn Sie jetzt den Vermieter noch auf seine Unrechtmäßigkeit hinweisen, ziehe ich Ihnen die Ohren lang; von wegen "Herr Lehrer, ich weiß was!

  • Wäre das schriftlich denn mehr als nur ein Wunsch ?

    Na, aber sicher. Eine Kündigung muß schriftlich erfolgen und wenn die restlichen Anforderungen erfüllt sind, dann ist das mehr als ein Wunsch.

  • Es bleibt aber trotz allem der Wunsch des VM.
    Die Schriftform erfolgt doch nicht weil der VM seinen Wunsch ändert oder umdeutet, sondern es der Rechtsweg vorschreibt, der i.a.R. wunschfrei ist.
    Das pos. Ergebnis ist dann die Krönung, - die Erfüllung des Wunsches.

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