Hallo Zusammen,
wir hatten eine Eigenbedarfkündigung bekommen, da die Mutter des Vermieters einziehen wollte. Der Vermieter versprach uns 2000€, wenn wir vor Ablauf der Kündigsfrist aussziehen.
Als es soweit war, wollte er von den 2000€ nichts mehr wissen. Nun ist aber nicht seine Mutter in die Wohnung eingezogen, sondern er selber. Er nutzt die Wohnung, um die Zeit zu überbrücken bis sein neues Haus fertig ist.
Zwar hat er uns mitgeteilt, dass er vor seiner Mutter die Wohnung kurz nutzen wollte (dafür die 2000 €), aber jetzt sieht es so aus, als wäre seine Mutter nur vorgeschoben. Eigenbedarf kann meines Wissens nicht angemeldet werden, wenn der Vermieter die Wohnung nur vorübergehend braucht.
Wir überlegen, ob wir Schadensanspruch geltend machen sollen, da der verfrühte Auszug einiges an Kosten verursacht hat.
Kennt jemand einen ähnlichen Fall oder kann eine Einschätzung abgeben?
vorgeschobene Eigenbedarfskündigung?
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schönerwohnen -
17. Dezember 2012 um 19:47 -
Erledigt
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Jeder Fall liegt anders. Ich würde trotzdem einen Anwalt zu Rate ziehen.
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Auch ich rate hier dringend, einen Fachanwalt zu konsultieren. Der wird dann prüfen, ob hier evtl. Schadenersatzansprüche entstanden sein könnten und auch der Straftatbestand des Betrugs gegeben sein könnte.
Frohes Fest...:oDie Entschädigungszusage haste wohl nicht schriftlich...?
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Und wenn nicht bezahlt das alles der Mieter, hoffentlich hat er eine Versicherung.
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..ne die Zusage über 2000€ hab ich nicht schriftlich, hat er mir und meinem Freund unabhängig voneinander gesagt.
Heute ist die letzte Nebenkostenabrechnung gekommen, dort sind zwei Posten, die nach meinen Recherchen nicht drin sein dürften. Kontoführung und Grundsteuer (ist nicht im Mietvertrag vereinbart).
Wir hatten jahrelang nichts von Ihm gehört und die Abrechnung liefen über eine Hausverwaltung - wir dachten es wäre alles korrekt.
Das Schöne ist, es spielt sich alles im dörflichen Umfeld ab, jeder kennt jeden.
Er ist Anwalt und weiß genau was er tut..
Er macht auch Mietrecht..steht auf seiner Internetseite: u.a. Nebenkostenabrechnungen und Kündigungen...konnte damals nicht mal nen Mietvertrag aufsetzen. -
Zitat
Er ist Anwalt und weiß genau was er tut
Es gibt genug Anwälte, die eben nicht wissen was Sache ist.
Die Kontoführung braucht nicht bezahlt zu werden, die Grundsteuer schon, auch wenn sie nicht im MV steht, aber bereits mehrere Jahte bezahlt und deswegen akzeptiert wurde. -
..., die Grundsteuer schon, auch wenn sie nicht im MV steht, aber bereits mehrere Jahte bezahlt und deswegen akzeptiert wurde.
Dieses "Gewohnheitsrecht" ist sehr leicht zu kippen, je nach AG und Richter...
Sollte es aber explizit im MV erwähnt sein ODER auch nur vereinbart sein, dass BK gem. BetrkVO vom Mieter zu tragen sind (einfachste rechtssichere Formulierung), dann isses klar. -
Zitat
Dieses "Gewohnheitsrecht" ist sehr leicht zu kippen, je nach AG und Richter
Wenn überhaupt, welcher AG-Richter verkündet wegen sowas ein Urteil ? -
Danke für Eure Meinung. Vielleicht gehe ich mal Anwalt. Erst soll er selber mal schreiben auf welches Recht er sich beruft.
...die Grundsteuer ist nicht schlimm, war unsere eigene Blödheit. Mich ärgert nur dass der Typ überall durchkommt. Mit den Nachbarn fängt er jetzt Ärger an wegen der Hecke im Garten. Schick überall Mahnungen und Drohungen, meint als Anwalt alles machen zu können. Er wird auch schon mal laut und unverschämt....aber das ist ja nicht verboten. -
Wenn überhaupt, welcher AG-Richter verkündet wegen sowas ein Urteil ?
Jeder, der (dafür) bezahlt wird, zu urteilen.:eek: -
Die Richer, die ich kenne, gehen lieber ihren Hobbys nach, - Vergleiche.
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