Betriebskostenabrechnung trotz vereinbarter Pauschale

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    da ich durch die Suche und durch das Durchstöbern im Forum nicht fündig wurde, schildere ich nun mein Problem mit der Hoffnung auf Hilfe.

    Wir sind im Januar 2011 in eine Wohnung eingezogen, welche im Haus des Vermieters liegt. (Er bewohnt die Hauptwohnung und wir die Einliegerwohnung)

    Nun haben wir im Mietvertrag vereinbart:

    4.6: "Der Mieter zahlt eine Pauschale für Heiz- und Warmwasserkosten in Höhe von XXXX Euro pro Jahr."

    4.7 und 4.8 befassen sich mit Vorauszahlung für Heiz- und Warmwasserkosten sowie Betriebskostenvorauszahlung und sind entwertet.

    Die Einliegerwohnung kann nicht nach Verbrauch abgerechnet werden, da keine Kalorienzähler an den Heizungen vorhanden sind.

    Darf der Vermieter nun rückwirkend für 2011 eine Nebenkostenabrechnung erstellen(welche unter Garantie fehlerhaft ist) mit welcher eine !empfindliche! Nachzahlung gefordert wird?

    Über eine Quelle wäre ich sehr dankbar.
    Vielen Dank im Voraus!

  • Wenn eine Pauschale vereinbart wurde, dann sind damit alle Kosten abgegolten. Andernfalls müßte ein neuer Mietvertrag ausgehandelt werden. Rückwirkend geht schon garnicht.

  • Darf der Vermieter nun rückwirkend für 2011 eine Nebenkostenabrechnung erstellen?


    Natürlich darf er das!
    (und sich dann damit den Hintern abputzen).
    Ernsthaft: @Koli hat recht.

  • Fenda wird bald fragen ob der VM so einfach die Miete erhöhen darf.

    Ein kluger Vertmieter würde das tun. Denn die ständig steigenden Betriebskosten kann der Vermieter natürlich nicht mittragen.
    Aber hier ging es um eine rechtswidrige Zahlungsaufforderung.
    Man kann es ja mal versuchen!

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