Reparaturkosten bei Gemeinschafts-Satanlage

  • Hallo Liebe Community.

    Wie die Überschrift schon andeutet, geht es hier um die Gemeinschafts - Satanlage.

    Die Eckdaten in kürze...
    Ich wohne in einem 4 Parteien-Haus. Diese 4 Parteien hatten auf dem je eine Sat-Schüssel installiert, je nach "Bedürfniss" auch zwei Sat-Schüssel. Nach dem Vermieterwechsel wurden, bis auf zwei, alle andere Schüssel abmontiert. Mit der Zustimmung aller Parteien natürlich. Diese neuen Gemeinschafts- Sat Anlage ist zwar von einem Sat-Installateur aufgebaut worden. Aber sogar ich als Laie erkenne, dass man die Kosten niedrig halten wollte. Man hat die Anlage mit den von Mietern angeschaften Materialien (Schalter, Switch und Kabel) zusammengesetzt. Einige dieser Kabel sind schon locker 10 Jahre alt. Ausserdem wurde ein Kabelkneul hinterlassen was eher an ein Kunstwerk erinnert als eine professionelle Installation und der Empfang lässt auch zu wünschen übrig.

    Nun zu meinem Problem...

    Wir haben zwei Fernseher in unserer Wohnung. Bei dem einen ist die Bildqualität gut aber es fehlen Programme (Auf Anfrage erklärte man uns, dass das auch an einer schlecht ausgerichteten Schüssel liegen kann). Beim dem anderen Fernseher ist die Signalqualität sehr schlecht.
    Die anderen Mieter haben keine Probleme. Ich weiß aber nicht ob sie sich mit der Situation abgefunden haben oder ob sie wirklich guten Empfang haben.

    Als ich den Vermieter darauf ansprach, war seine Antwort:
    " Ich gebe ihnen die Tel. Nr. vom Installateur und sie können ihn ja herbestellen. Auf Ihre Kosten."
    Mit andren Worten ich soll den Auftrag aufgeben damit ich die Rechnung übernehmen kann.


    Jetzt zu meinen Fragen...

    1. Steht er als Vermieter nicht in der Verantwortung, die
    Gemeinschafts-Sat-Anlage instand zu halten bzw. reparaturen druchzufürhern?
    2. Wer übernimmt die Rechnung wenn der Installateur kommt, aber kein Fehler an der Antenne gefunden wird?
    3. Kann ich als Mieter verlangen, dass der Vermieter diesen Kabelkneul weg macht und eine vernünftiges Schalter-und Verteilersystem installiert?

    Danke im Voraus.

    Rabauke

  • Wenn Sie Betriebskosten nach der Verordnung zahlen gilt:

    §2 (15.) die Kosten
    a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage,
    hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer
    Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt
    für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem
    Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen,

    Wenn die anderen Vermieter keine Probleme haben und nur Sie, wo sucht man dann???

    1. Steht er als Vermieter nicht in der Verantwortung, die
    Gemeinschafts-Sat-Anlage instand zu halten bzw. reparaturen druchzufürhern?

    Wenn Sie diese Kosten in der Betriebskostenverordnung vorgesehen sind, dann Ja.

    2. Wer übernimmt die Rechnung wenn der Installateur kommt, aber kein Fehler an der Antenne gefunden wird?
    Ja, wer denn nun wohl. Ich nicht!


    3. Kann ich als Mieter verlangen, dass der Vermieter diesen Kabelkneul weg macht und eine vernünftiges Schalter-und Verteilersystem installiert?

    Nein!

  • Wenn Sie Betriebskosten nach der Verordnung zahlen gilt:
    §2 (15.) die Kosten
    a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage,
    hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer
    Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft

    3. Kann ich als Mieter verlangen, dass der Vermieter diesen Kabelkneul weg macht und eine vernünftiges Schalter-und Verteilersystem installiert?

    Nein!


    Hi Rabauke,
    zum o.g. §2 BetrkVO kommt noch der § 535 BGB, wonach der VM die Mietsache i.O. zu halten hat.
    Wichtig ist, was bei Dir an der/n Antennenanschlussdose/n ankommt. Gehören beide Dosen zur Wohnung (also, dass Du nicht durch Eigeninstallation den Empfangspegel herabgesetzt hast)?
    Es versteht sich von selbst, dass beide Geräte i.O. bzw. vergleichbar sind.

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