Kündigung rechtens?

  • Hallo,

    ich wohne seit etwas mehr als zwei Jahren in einem unbefristeten Mietverhältnis und bin seinerzeit aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt gezogen. Ich habe ich das Objekt vollmöbliert zu einer monatlichen Pauschalmiete i. H. v. 485,-- EUR angemietet. Es wurden keinerlei gesonderte Kündigungsfristen vereinbart, lt. Mietvertrag wurde auch keine Mietkaution gezahlt bzw. es war auch keine vereinbart.

    Leider bin ich unverschuldet arbeitslos geworden und beziehe H4. Dort werden die Mietkosten nicht in voller Hhe übernommen Dadurch ist ein Mietrückstand i. H. v. 106,-- EUR aufgelaufen, der sich aber nicht weiter erhöhen wird.

    Heute (14.12.12) erhielt ich per eMail die Kündigung zum 15.01.13. Diese eMail enthält lediglich den Kündigungstext mit Hinweis auf den aufgelaufenen Rückstand und der Aussage, dass ich wegen des Rückstands halt auch früher ausziehen müsse. Die eMail selber enthält keine nachvollziehbare Unterschrift, es ist auch kein Dokument beigefügt, das unterschrieben wäre.

    Ich bin der Meinung, diese Kündigung ist nicht rechtsgültig, da

    (1) Eine Unterschrift fehlt,
    (2) die gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Monaten nicht eingehalten wird und
    (3) die eMail heute ankam und nicht wie vorgesehen zum 03. eines Monats.

    Wenn eine Vermieterseite Kündigung erfolgt, dann doch mit Zugang zum 03.01.13 zum Ablauf des 31.03.13?

    Liege ich da richtig und kann die Kündigung als rechtsunwirksam betrachten?

    Vilen Dank für Antworten!

  • Zitat

    (1) Eine Unterschrift fehlt,

    Eine Kündigung per Mail ist von vornherein ungültig.

    Zitat

    (2) die gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Monaten nicht eingehalten wird und

    Die gesetzliche Frist beträgt aber 3 Monate!

    Aber erst wenn der Mietrückstand die magische Grenze von 2 Monatsmieten erreicht ist eine fristlose Kündigung möglich.

  • Hallo nochmal und danke für die ersten Antworten. Btw: Bei der Angabe "2 Monate" statt "3 Monate" habe ich mich nur verschrieben, mein Fehler.

    Vollmöbliert bedeutet, dass alle die Wohnung bereits mit Bett, Schränken, Wohnzimmergarnitur, TV, ... ausgestattet ist. Alles verbleibt auch bei einem Auszug in der Wohnung.

    Aber es wird doch schon an der fehlenden Unterschrift bzw des Kündigungseingangs per eMail scheitern oder verstehe ich das jetzt falsch?


  • Aber es wird doch schon an der fehlenden Unterschrift bzw des Kündigungseingangs per eMail scheitern oder verstehe ich das jetzt falsch?

    Die Kündigung ist nach wie vor ungültig.
    Ich gab nur zu bedenken, das die Frist von der Gegebenheit der möbilierten Wohnung abhängt. Ist die möblilierte Wohnung Teil des vom Vermieter bewohnten Wohnraumes gilt eine Frist ab 15. des Monates zum Monatsende, also ca. 2 Wochen.

    Ist die möblierte Wohnung eine selbstständige Einheit gelten die die gesetzlichen Fristen(3 Monate).

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