Hallo,
ich wohne seit etwas mehr als zwei Jahren in einem unbefristeten Mietverhältnis und bin seinerzeit aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt gezogen. Ich habe ich das Objekt vollmöbliert zu einer monatlichen Pauschalmiete i. H. v. 485,-- EUR angemietet. Es wurden keinerlei gesonderte Kündigungsfristen vereinbart, lt. Mietvertrag wurde auch keine Mietkaution gezahlt bzw. es war auch keine vereinbart.
Leider bin ich unverschuldet arbeitslos geworden und beziehe H4. Dort werden die Mietkosten nicht in voller Hhe übernommen Dadurch ist ein Mietrückstand i. H. v. 106,-- EUR aufgelaufen, der sich aber nicht weiter erhöhen wird.
Heute (14.12.12) erhielt ich per eMail die Kündigung zum 15.01.13. Diese eMail enthält lediglich den Kündigungstext mit Hinweis auf den aufgelaufenen Rückstand und der Aussage, dass ich wegen des Rückstands halt auch früher ausziehen müsse. Die eMail selber enthält keine nachvollziehbare Unterschrift, es ist auch kein Dokument beigefügt, das unterschrieben wäre.
Ich bin der Meinung, diese Kündigung ist nicht rechtsgültig, da
(1) Eine Unterschrift fehlt,
(2) die gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Monaten nicht eingehalten wird und
(3) die eMail heute ankam und nicht wie vorgesehen zum 03. eines Monats.
Wenn eine Vermieterseite Kündigung erfolgt, dann doch mit Zugang zum 03.01.13 zum Ablauf des 31.03.13?
Liege ich da richtig und kann die Kündigung als rechtsunwirksam betrachten?
Vilen Dank für Antworten!