Zinsen zahlen weil die Miete 14 Tage später auf dem Konto war?!

  • Hallo.

    Ich habe folgendes Problem.. Mein Vermieter hat mir jetzt zwei mal eine Art Rechnung geschickt von knapp 30,- Euro, weil die Miete ca 14 Tage später auf seinem Konto war und er meint das dadurch kosten für ihn entstanden sein...?? Bin ich verpflichtet für diesen Betrag aufzukommen?!?! Wäre super wenn mir da jemand weiterhelfen kann..

    MfG
    Maddin

  • Wenn die Miete laut Gesetz nicht bis zum 3. Werktag des Monats auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben wird, hat selbiger das Recht, Verzugszinsen zu berechnen. Der Zinssatz für solche Zahlungsversäumnisse beträgt derzeit 5,12% p.a. Basiszinssatz - Informationen zu Basiszins, Basiszinssatz, Verzugszinsen, Zinsrechner, Verzug, Zinsen, Zins

    Wenn der Vermieter nachweisen kann, dass er einen höheren Schaden hat, dann darf er auch mehr verlangen.

    Ihre Frage: "Bin ich verpflichtet für diesen Betrag aufzukommen?!?!" ist ja wohl mehr als Witz zu verstehen, oder was glauben Sie, wer die Verzugszinsen bezahlen muss?

  • Hallo.
    Ich habe folgendes Problem.. Mein Vermieter hat mir jetzt zwei mal eine Art Rechnung geschickt von knapp 30,- Euro, weil die Miete ca 14 Tage später auf seinem Konto war und er meint das dadurch kosten für ihn entstanden sein...??Maddin


    Hi Maddin,
    die Rechnung bzw. Aufstellung möchte ich mal sehen. Bis dass 30€ an Zinsen bei 5,12% p..a. aufgelaufen sind, muss schon "einiges" passieren.
    Oder macht er noch Schadensersatz geltend? Hatte er Dich denn vorher schon mal schriftlich abgemahnt?

  • Hallo Berny!

    Bei Zahlungsverzug des Mieters muss der Vermieter nicht mahnen oder abmahnen. So schreibt es das Gesetz vor:

    Die Fälligkeit der Miete - wann muss gezahlt werden?

    Dieser Zahlungsverzug gilt nach der Schuldrechtsreform aus dem Jahre 2001 aber nicht nur für Mieten, sondern auch für alle anderen Rechnungen z.B. aus Handelsgeschäften.

    Wenn also der Vermieter eine Rechnung á la Inkassobüro aufmacht, dann sind 30,- Euro schnell erreicht. Und bei Zahlungsverzug denke ich, dass der Schuldner auch die anfallenden Verwaltungskosten zu tragen hat. Hir gilt nicht der Satz, dass diese Kosten nicht auf den Mieter abgewälzt werden können.

  • Hallo Berny!

    Bei Zahlungsverzug des Mieters muss der Vermieter nicht mahnen oder abmahnen. So schreibt es das Gesetz vor:

    Die Fälligkeit der Miete - wann muss gezahlt werden?

    Dieser Zahlungsverzug gilt nach der Schuldrechtsreform aus dem Jahre 2001 aber nicht nur für Mieten, sondern auch für alle anderen Rechnungen z.B. aus Handelsgeschäften.

    Wenn also der Vermieter eine Rechnung á la Inkassobüro aufmacht, dann sind 30,- Euro schnell erreicht. Und bei Zahlungsverzug denke ich, dass der Schuldner auch die anfallenden Verwaltungskosten zu tragen hat. Hir gilt nicht der Satz, dass diese Kosten nicht auf den Mieter abgewälzt werden können.


    Hallo Mainschwimmer,
    als einfach strukturierter Zeitgenosse hatte ich einfach mal angenommen, dass der Fragesteller - Zitat: "Mein Vermieter hat mir jetzt zwei mal eine Art Rechnung geschickt von knapp 30,- Euro, weil die Miete ca 14 Tage später auf seinem Konto war" lediglich 2x die Miete zu spät gezahlt hatte... - und dann dürfte solch eine Forderung (ausser, es handelt sich um einen Gewerbemietvertrag), wohl kaum zu rechtfertigen sein, oder?

    PS: ... und so, wie der Fragesteller es schrieb, isses ja auch nicht soo einfach zu deuten: "..hat mir jetzt zwei mal eine Art Rechnung geschickt"

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (23. April 2010 um 00:43)

  • lediglich 2x die Miete zu spät gezahlt hatte... - und dann dürfte solch eine Forderung (ausser, es handelt sich um einen Gewerbemietvertrag), wohl kaum zu rechtfertigen sein, oder?
    [/I]


    Ne, ne, so ist das nicht. Die Schuldrechtsreform macht da keine Unterschiede ob Wohn- oder Gewerberaummiete. Zahlungsverzug ist gleich Zahlungsverzug. Bei der verspäteten Zahlung der Wohnraummiete läuft der Mieter sogar Gefahr, dass ihm die Wohnung gekündigt werden kann, wenn nach erfolgter Abmahnung keine Besserung eintritt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!