Trotz Widerspruch Anwaltskosten?

  • Hallo,

    ich habe zum 24. Oktober hin meine Nebenkostenabrechnung bekommen. Diese schien jedoch fehlerhaft zu sein worauf hin ich Widerspruch mit Einsicht in die Unterlagen eingelegt habe. Zwischenzeitlich habe ich eine Mahnung bekommen, worauf ich telefonisch auf meinen Widerspruch hingewiesen hab. Zum 20. November habe ich Einsicht in die Unterlagen bekommen. Darauf hin habe ich nun erneut den begründeten Widerspruch eingelegt, wobei ich dann am 29. November eine Mahnung vom Rechtsanwalt mit Mahngebühren in Höhe von 46,41 bekommen habe. Was muss ich nun machen? Bezüglich meines Widerspruchs habe ich darauf nichts mehr gehört (per Fax mit Sendebestätigung). Muss ich unter Vorbehalt bezahlen? Mit oder ohne Mahngebühren? Vielen Dank für jede Antwort!!

  • Danke für deine Antwort. Sprich, solange ich mich im Widerspruch befinde bin ich nicht in der Pflicht zu zahlen? Sind die Anwaltskosten denn überhaupt unabhängig davon gerechtfertigt?

  • "Sprich, solange ich mich im Widerspruch befinde bin ich nicht in der Pflicht zu zahlen?"
    Richtig. Erst dann, wenn ... wie ich schon sagte.

    "Sind die Anwaltskosten denn überhaupt unabhängig davon gerechtfertigt?"
    Das ist möglich. Die muss ihm aber zunächst sein Auftraggeber (Wer die Musik bestellt, der muss...) zahlen.

    PS: Ich gehe mal davon aus, dass Du die unstreitigen Posten der Betriebskostenabrechnung bezahlt hast.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (9. Dezember 2012 um 20:41)


  • PS: Ich gehe mal davon aus, dass Du die unstreitigen Posten der Betriebskostenabrechnung bezahlt hast.


    Eben nicht, das war meine Frage. Vom Anwalt kam auch nur ein Mahnbescheid wg. Zahlungsverzug (nicht wg. meinem Widerspruch). Also sollte ich zunächst die unstrittigen Punkte überweisen?

  • "Also sollte ich zunächst die unstrittigen Punkte überweisen?"
    Natürlich!!
    Gib' Deinem Gegner keine Chance, keine Angriffsfläche, keine Munition!!

    PS: Anwälte verschicken keine Mahnbescheide, höchstens Mahnungen.

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