Hallo,
seitdem ich im Sommer 2005 in eine Wohnung eingezogen bin, habe ich noch nie eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Mit Beginn Januar 2007 habe ich daher dem Vermieter mitgeteilt, die Vorauszahlung der festgelegeten Nebenkosten einzustellen. Der Vermieter hat nie darauf reagiert, also den um die Nebenkosten reduzierten Mietbetrag quasi akzeptiert bzw. geduldet. Wenn es nun doch noch zum einen Gerichtsverfahren kommt bzw. er für die letzten 7 Jahre doch noch Nebenkostenabrechnungen vorlegt, gibt es sowas wie Verjährung, dass der Vermieter also nur maximal die letzten drei Jahre noch einfordern könnte?
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
Buchminster