pauschale Mieterhöhung nach Wärmedämmung

  • Szenario:

    Eine Wärmedämmung eines Reihenhauses mit 2 Eingängen und einem weiteren Mehrfamilienhauses mit einem Eingang, wurde vor Sanierungsbeginn seitens des Vermieters angekündigt. Ebenso wurde mit der Ankündigung der Wärmedämmung bereits eine pauschale Erhöhung der Miete um 60 Euro angekündigt, welche ich "unter Vorbehalt der Richtigkeit" unterschrieben habe.

    Nach Abschluss der durchgeführten Arbeiten (Wärmedammung, inkl. Reparaturen der Balkone, wie neuer Fussboden, Abflüsse und Malerarbeiten, Reparaturen/Ersatz der Dachrinnen) wurde der Abschluss der Arbeiten schriftlich bekundet und gefordert, dass mit dem direkt darauf folgendem Monat die "vereinbarte" Mieterhöhung fällig sei.

    Es gibt keinerlei Kalkulationsgrundlagen noch Berechnungen, sondern lediglich eine "aus der Hüfte geschossene" Mieterhöhung.

    Desweiteren sei erwähnt, dass bisher in den Nebenkosten-/Betriebskostenabrechnungen stets alle 3 Eingänge von beiden Mehrfamilienhäuser in der Berechnung herangezogen wurden, jetzt aber nur 2 Eingänge eines Mehrfamilienhauses als abgeschlossen definiert werden (das einzelne Mehrfamilienhaus gegenüber wurde bereits einige Monate vorher mit der Wärmedämmung abgeschlossen).

    Ist es korrekt, dass eine pauschale Mieterhöhung ohne Kalkulationsangaben zum Folgemonat erfolgen darf?

    Ausser der bereits angekündigten und der jetzt eingeforderten Mieterhöhung gibt es keinerlei Berechnungen oder sonstige Kalkulationen.

    Gruß Safado

  • das habe ich mir schon gedacht, dass das keiner gesetzlichen Vorgabe entspricht.

    Wie gehe ich am besten vor? Holzhammer mit Anwalt oder wie kann ich argumentieren? Einfach auf Weblinks verweisen und schreiben, dass der Vermieter anders vorgeht als im Internet zu lesen ist wird kaum reichen ;)

  • Wie gehe ich am besten vor?
    Einfach auf Weblinks verweisen und schreiben


    Ich würde es so machen, plus meinem ersten Satz.
    Wie gesagt, das ist keine (unzulässige Rechts-)Beratung.:rolleyes:

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