Der Vermieter ist gestorben

  • Hallo zusammen,

    Meiner Vermieter ist gestorben und der Erbe (der neue Vermieter) ist mit neue Mietvertrag gekommen.
    Muss ich neue Mietvertrag akzeptieren oder darf ich entscheiden zwischen beiden Mietvertäge?

    Danke und Grüße,
    mcoanda

  • Prinzipiell gilt der alte Mietvertrag weiter.
    Sollte es sich hierbei lediglich um eine formale Änderung handeln, können Sie den neuen Mietvertrag unterschreiben.
    Formale Änderungen wären: Name und Anschrift des neuen Vermieters, ebenso Bankkonto. Inhaltliche Änderungen gehen meist zu Lasten des Mieters.
    Prüfen Sie also Buchstabe für Buchstabe den Inhalt auf Übereinstimmung.

  • Prinzipiell gilt der alte Mietvertrag weiter.
    Sollte es sich hierbei lediglich um eine formale Änderung handeln, können Sie den neuen Mietvertrag unterschreiben.
    Formale Änderungen wären: Name und Anschrift des neuen Vermieters, ebenso Bankkonto. Inhaltliche Änderungen gehen meist zu Lasten des Mieters.
    Prüfen Sie also Buchstabe für Buchstabe den Inhalt auf Übereinstimmung.


    Richtig, bspw. veränderte Kündigungsfristen.
    Und aus lauter Jux und Dollerei oder Zeitvertreib wird der Erbe keinen neuen Vertrag aufsetzen.

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