Mieterhöhung korrekt?

  • Hallo,
    habe letzte Woche (28.11.) folgendes Schreiben vom Vermieter bekommen:

    "Mietvereinbarung

    XXX ist bekannt, dass ab 1.11.12 XXX alleiniger Eigentümer der Wohnung in XXX ist.
    Ab dem 1.3.13 erhöht sich die Kaltmiete von mtl. XXX € auf mtl. XXX€ . Die Nebenkosten bleiben bestehen."

    Ein Dublikat soll unterschrieben an den Vermieter zurückgeschickt werden. Er erwartet eine Reaktion bis 18.12.12

    Muss ich darauf überhaupt reagieren? Abgesehen von der Form des Schreibens und einer Mieterhöhung von über 11% , hat man doch 2 Monate Bedenkzeit, sehe ich das richtig?

  • Dieses Mieterhöhungsverlangen strotzt förmlich von Unkenntnis der Rechtsvorschriften.
    Ich würde hierzu keinesfalls zu den angegebenen Termin reagieren.
    Sie haben 2 Monate Zeit um die Zustimmung zu erteilen.
    Das würde ich voll nutzen. Erst dann kann er klagen, wird damit aber hinfallen, weil auch alle an deren Kriterien mit dem Schreiben nicht erfüllt wurden und damit das Erhöhungsverlangen schon dem Grunde nach nichtig ist.

    Mietrecht-Infos mit Schriftsatzmustern, Checklisten, Rechtsberatung

    Schauen Sie unter Rubrik "Mieterhöhung" und folgende Links.
    Da steht alles ausführlich, was bei einem Mieterhöhungsverlangen erforderlich ist.

  • Hallo,
    und erlaubt sei der Hinweis, dass das BGB dazu folgendes sagt :

    (3) Ist der Klage ein Erhöhungsverlangen vorausgegangen, das den Anforderungen des § 558a nicht entspricht, so kann es der Vermieter im Rechtsstreit nachholen oder die Mängel des Erhöhungsverlangens beheben. Dem Mieter steht auch in diesem Fall die Zustimmungsfrist nach Absatz 2 Satz 1 zu.

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