Mietminderung, Vorgehen bei Schimmelbefall

  • Hallo zusammen,

    ich wohne seit 5 Jahren in einer Altbau Wohnung. Schon im ersten Winter entdeckte ich einen kleinen Schimmelfleck im Schlafzimmer. Darauf wurde die Vermietung informiert und der Hausmeister führte eine Feuchtigkeitsmessung durch. Zu diesem Zeitpunkt wussten wir nicht wie richtig zu lüften, zu heizen ist. Dies wurde uns zum Vorwurf gemacht und aus Kulanz ein Maler bestellt.

    Wir haben uns entschlossen, trotz Befall nicht wieder die Vermietung zu informieren. In diesem Jahr ist der Befall allerdings
    in allen Zimmer zu finden. Die Feuchtigkeit liegt im Schlafzimmer zw. 50-60% in den anderen Räumen weitaus weniger. Das kann also nicht die Hauptursache sein.

    Ich habe geplant die Vermietung zu diesem Umstand mit einer Frist zu informieren und zu fordern diesen Mangel zu untersuchen und zu beseitigen. Hier will ich auch mit einer Mietminderung argumentieren. Wie hoch kann man diese ansetzen?

    Von meinen drei Zimmern sind alle befallen. Küche und Bad ebenso. Hauptsächlich sind die Außenwände betroffen.

    Falls keine Einigung/Reaktion/Beseitigung durchgeführt wird, will ich externen Gutachterverstand einschalten. Leider wird das mit ca. 1300€ sehr teuer. Ich will unbedingt Klarheit über die Gefährlichkeit des Schimmels. Kann ich unter Umständen die Kosten auf die Vermietung umlegen?

    Ich habe gelesen, das dies nur bedingt möglich ist. Vielen Dank im Vorraus für die Zeit die ihr für dieses Thema opfert.

    p.s. Der Rat zum Ausziehen ist gut gemeint, kommt für mich aber zu allerletzt in Frage.


  • Die Feuchtigkeit liegt im Schlafzimmer zw. 50-60% in den anderen Räumen weitaus weniger. Das kann also nicht die Hauptursache sein.

    Zu rechtlichen Aspekten in Bezug auf Wohnungsschimmel äußere ich mich grundsätzlich nicht mehr.

    Nur soviel aus meinen derzeitigen Wohnverhältnis:
    Mein Schlafzimmer ist mittelgr0ß und wird von 2 Personen genutzt.
    Messungen ergaben am frühen Morgen um die 60% rel. Luftfeuchte.
    Also etwa Ihre Werte.
    Ich lüfte dann bei völlig geöffneten Fenster ca. 20 Minuten, auch bei Frostgraden, wenn diese nicht zu heftig sind.
    Nach Schließen des Fensters lasse ich es gekippt den ganzen Tag und schließe es erst abends, aber nur im Winter.
    Die Heizung in diesem Zimmer wird grundsätzlich nie in Betrieb genommen. So habe ich auch in den bisherigen 4 genutzten Wohnungen nie Schimmelprobleme gehabt. Es will mir einfach nicht gelingen.

  • Hier will ich auch mit einer Mietminderung argumentieren. Wie hoch kann man diese ansetzen?

    Falls keine Einigung/Reaktion/Beseitigung durchgeführt wird, will ich externen Gutachterverstand einschalten. Leider wird das mit ca. 1300€ sehr teuer. Ich will unbedingt Klarheit über die Gefährlichkeit des Schimmels. Kann ich unter Umständen die Kosten auf die Vermietung umlegen?


    Hallo,
    Wenn Du einen Gutachter beauftragst, wird es Dir so ergehen wie demjenigen, der die Musik bestellt.
    Aus dem Gutachten-Ergebnis musst Du dann selbst entscheiden, ob de Androhung einer Mietminderung Sinn macht.

  • Hallo,

    das heißt zusammengefasst, sie bekommen keinen Schimmel trotz ziemlich kaltem Raum. Ich würde sagen dann stimmt die Bausubtanz.

    Allerdings habe ich eher das Problem, genau zu wissen wie man hier am besten vorgeht und wie hoch eine Mietminderung anzusätzen ist.

  • Hi Berny,

    ich wollt den Gutachter nicht selber bestellen. Das soll der Vermieter übernehmen. Ich will ihn auffordern etwas dagegen zu machen oder erstmal
    herausfinden wie hoch hier die Belastung ist.

    1300€ für ein wages Ergebnis scheint mir ein bißchen viel investiert. Ich würde auch gern Erfahrungen hören, wie jemand anderes damit umgegangen ist. Ich bin für jeden Tipp, Rat dankbar.

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