kündigung des vermieters rechtens?

  • Guten Tag,

    ich hoffe hier kann mir betreffend der Kündigung die ich von meinem Vermieter Anfang des Monats bekommen habe, geholfen werden.
    Mein Vermieter bewohnt eine Kellerwohnung im selben Haus wie ich(gibt noch 4 andere Parteien in dem Haus). Während der letzten 2 Monate war er in Spanien, hat scheinbar nicht dafür gesorgt das jemand seine Wohnung mal lüftet und hat nun Schimmelbefall.
    Nun hat er mir aus Eigenbedarf gekündigt da er und seine Frau meine Wohnung bewohnen wollen solange der Keller saniert wird.Da ich erst 4 Monate in der Wohnung bin und eine hohe Provision zahlen durfte geht mir das natürlich gegen den Strich.
    Im Mietvertrag verzichten beide Parteien auf eine Kündigung für 1 Jahr nach Vertragsabschluss, mit Ausnahme von außerordentlichen Kündigungen aus wichtigem Grund und außerordentlichen Kündigungen mit gesetzlicher Frist.
    Fällt Eigenbedarf wegen eigener Dummheit unter diese Punkte?

  • Zitat

    Fällt Eigenbedarf wegen eigener Dummheit unter diese Punkte?

    Egal ob Dummheit oder nicht. Wenn ein Mietvertrag mit Kündigungsausschluss (ich denke, dass es ein solcher ist) abgeschlossen ist, dann gilt der auch, wenn der VM jetzt Eigenbedarf anmeldet.

    Er könnte ja in die Garage oder ein Hotel ziehen wärend der Renovierungsarbeiten.

  • Kündigung wegen Eigenbedarf wäre eine ordentliche Kündigung. Da hier aber beide Parteien für 1 Jahr auf dieses Recht verzichten hat der Vermieter schlicht und ergreifend Pech gehabt.

  • Nun hat er mir aus Eigenbedarf gekündigt da er und seine Frau meine Wohnung bewohnen wollen solange der Keller saniert wird.Da ich erst 4 Monate in der Wohnung bin...


    Ich glaube nicht, dass er mit dem vorgeschobenen Eigenbedarf durchkäme, v.a. nach erst 4 Monaten Mietdauer. Da kann man doch dran fühlen...

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