Gravierende Schönheitsmängel bei Einzug

  • Hallo, ich habe nächste Woche Wohnungsübergabe vor Einzug und war gestern noch mal in der Wohnung um etwas auzumessen.

    Ich hatte die Wohnung bis jetzt nur im bewohnten Zustand gesehen und gestern dann das erste mal nach der Übergabe des Vormieters.

    Da sind mir jetzt schon sehr starke Schönheitsmängel aufgefallen
    - Wohnungstür total zerkratzt und ein Stück Lack abgeblätter 10x3 cm
    - Die eine Zimmertür ist in der unteren Hälfte gerissen, so das man durchsehen kann, Spalt ca. 40x0,2cm
    - eine andere Tür wurde mit einer nicht wirklich der Tür ähnlichen Farbe ausgebessert, 2 Flecken so groß wie ein Bierdeckel
    - der Vormieter hat zwei Räume teilweise sehr partiell gestrichen, man sieht einen unterschied zwischen altem und neuen weiß
    - in zwei Räumen ist das weiß eher gräulich

    Die Mängel sind mir bei der ersten Besichtigung nicht aufgefallen, war ja auch noch alles voll geräumt.

    Und nun wollte ich von euch wissen ob ich den Vermieter zur Reparatur verpflichten kann oder ob ich darauf sitzen bleibe?

    Oder kann ich gar verweigern einzuziehen, ist nur blöd, weil die Küche ist jetzt schon bestellt :/

    Danke schon mal im voraus :)

  • sallos:

    "Da sind mir jetzt schon sehr starke Schönheitsmängel aufgefallen
    - Wohnungstür total zerkratzt und ein Stück Lack abgeblätter 10x3 cm
    - Die eine Zimmertür ist in der unteren Hälfte gerissen, so das man durchsehen kann, Spalt ca. 40x0,2cm
    - eine andere Tür wurde mit einer nicht wirklich der Tür ähnlichen Farbe ausgebessert, 2 Flecken so groß wie ein Bierdeckel
    - der Vormieter hat zwei Räume teilweise sehr partiell gestrichen, man sieht einen unterschied zwischen altem und neuen weiß
    - in zwei Räumen ist das weiß eher gräulich"
    Wenn Du die Wohnung so anmietest, bist Du es selbst schuld.

    "Und nun wollte ich von euch wissen ob ich den Vermieter zur Reparatur verpflichten kann oder ob ich darauf sitzen bleibe?"
    Nur, wenn der VM sich im Übergabeprotokoll nachweislich verpflichtet, die Mängel zu beheben.

    "Oder kann ich gar verweigern einzuziehen,"
    Noch hast Du nichts unterschrieben bzw. eine (nachweislich) verbindliche Zusage gemacht?

    "ist nur blöd, weil die Küche ist jetzt schon bestellt :/"
    P P :(


  • Da sind mir jetzt schon sehr starke Schönheitsmängel aufgefallen
    - Wohnungstür total zerkratzt und ein Stück Lack abgeblätter 10x3 cm
    - Die eine Zimmertür ist in der unteren Hälfte gerissen, so das man durchsehen kann, Spalt ca. 40x0,2cm
    - eine andere Tür wurde mit einer nicht wirklich der Tür ähnlichen Farbe ausgebessert, 2 Flecken so groß wie ein Bierdeckel
    - der Vormieter hat zwei Räume teilweise sehr partiell gestrichen, man sieht einen unterschied zwischen altem und neuen weiß
    - in zwei Räumen ist das weiß eher gräulich

    Die Mängel sind mir bei der ersten Besichtigung nicht aufgefallen, war ja auch noch alles voll geräumt.

    Alle die aufgeführten Mängel sind keine sogenannten verdeckten Mängel. Es sei den, alle Türen waren mit Einrichtungsgegenständen zugestellt. Ich will das aber nicht so recht glauben.

    Auch die mißlichen Wandanstriche hätte Sie wahrnehmen müssen. Auch hier klingt das von Ihnen Geschilderte eher fragwürdig.

    Ich kann Ihnen leider keine von Ihnen gewünschte Antwort geben.

  • Ich habe ja noch keine Übergabe gemacht und wusste jetzt letzten endes nicht wie der Vormieter die Wohnung hinterlässt und was von ihm noch ausgebessert wird.
    Wollte ja auch nicht bei der Besichtigung im bewohnten Zustand, alles ganz genau beschnüffeln.
    Bei der Übergabe nächste Woche würde ich jetzt alle Punkte natürlich als Mangel angeben.
    Die Frage ist nur welche Handhabe ich habe diese ausbessern zu lassen?

  • Ich habe ja noch keine Übergabe gemacht und wusste jetzt letzten endes nicht wie der Vormieter die Wohnung hinterlässt und was von ihm noch ausgebessert wird.
    Wollte ja auch nicht bei der Besichtigung im bewohnten Zustand, alles ganz genau beschnüffeln.
    Bei der Übergabe nächste Woche würde ich jetzt alle Punkte natürlich als Mangel angeben.
    Die Frage ist nur welche Handhabe ich habe diese ausbessern zu lassen?


    Und wenn es noch soo schwer fällt, es zu begreifen: Keine.

  • Und wenn es noch soo schwer fällt, es zu begreifen: Keine.

    Sofern schon ein Mietvertrag geschlossen wurde so ist hier sicherlich entscheidend, was zum Zustand der Wohnung bei Übergabe vereinbart wurde....

  • Hier nochmal zu Ihrem Recht.

    BGB § 536 b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

  • ..und noch einmal: Sofern Sie bereits einen Mietvetrag unterschrieben haben, ist in diesem Mietvertrag irgend etwas zum Zustand der Wohnung bei Mietbeginn vereinbart worden? Wenn nicht so sind diese Punkte im Rahmen der Übergabe zu klären. Sofern im Mietvertrag keine Vereinbarungen getroffen wurden, sind Sie bei der Übergabe allerdings auf die Kulanz des Vermieters angewiesen.

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