Am 30.11.2011 war NK-Abrechnung für 2010 mit Guthaben,welches auch ausbezahlt wurde. Per 30.11.2012 wurde diese neu erstellt wegen Fehler vom Ableseunternehmen (informierte im März 2012 die Hausverwaltung) - diesmal mit Nachzahlung. Muß das bezahlt werden?
Bin mir unsicher obwohl ich intensiv recherchiert habe. Vielen Dank schon mal für Eure Unterstützung
NK-Nachforderung für 2010 rechtens?
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nerle -
5. Dezember 2012 um 14:03 -
Erledigt
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Am 30.11.2011 war NK-Abrechnung für 2010 mit Guthaben,welches auch ausbezahlt wurde. Per 30.11.2012 wurde diese neu erstellt wegen Fehler vom Ableseunternehmen (informierte im März 2012 die Hausverwaltung) - diesmal mit Nachzahlung. Muß das bezahlt werden?
Bin mir unsicher obwohl ich intensiv recherchiert habe. Vielen Dank schon mal für Eure Unterstützung
Ja, denn den Fehler hat der VM nicht zu vertreten. -
Zitat
Ja, denn den Fehler hat der VM nicht zu vertreten.
Nach Deiner Ansicht/Auffassung könnten Vermieter dann immer wieder neue/berichtigte Abrechnungen erstellen wenn irgend eine Rechnung oder Ablesung fehlerhaft war.
Da die Ablesefirma nur "Erfüllungsgehilfe" des Vermieters ist, hat dieser den Fehler sehr wohl zu vertreten.
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anitari:
"Nach Deiner Ansicht/Auffassung könnten Vermieter dann immer wieder neue/berichtigte Abrechnungen erstellen wenn irgend eine Rechnung oder Ablesung fehlerhaft war."
Maximal sechshuntert mal."Da die Ablesefirma nur "Erfüllungsgehilfe" des Vermieters ist, hat dieser den Fehler sehr wohl zu vertreten."
Indirekt ja.
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