Studenten WG

  • Hallo Leute!

    Wir sind 7 Studenten und gerade ziemlich verzweifelt.

    Folgende Situation: Wir leben zusammen in einer Wohngemeinschaft. Jedoch sind wir keine WG im klassischen Sinne, denn wir haben alle über unseren Vermieter zueinander gefunden. Es handelt sich um eine ehemalige Arztpraxis mit über 300 m² mit insgemsamt neun Wohn- bzw. ehemaligen Behandlungsräumen, die von dem Vermieter individuell vermietet werden und in unterschiedlicher Preiskategorie liegen, eben je nach Größe, aber alles läuft über einen Makler mit 500€ Provision! Es gibt natürlich noch eine Küche, Toiletten, Bad und einen Aufenthaltsraum (Wartezimmer), die von allen mitbenutzt werden dürfen.

    "Soweit so gut" - wir fühlen uns jedoch seit längerer Zeit vom Vermieter in unserer Privatsspähre gestört, denn er betritt ohne Anmeldung oder Absprache mit dem eigenen Schlüssel die Wohnung und steht dann gerne mal im Aufenthaltsraum, in den jeweiligen Privaträumen zum Glück bisher nicht. Zugegeben unsere Wohnung hat durch die Größe und die Zimmeraufteilung einen ziemlichen Wohnheimflair, aber nun kommt schon der Makler mit fremden Mietinteressenten für die übrigen freien Zimmer ohne Absprache oder Anmeldung in die Wohnung, was zum Teil schon zu ziemlich unangenehmen Situationen geführt hat, wenn man mal nichtsahnend sein Zimmer verlassen hat um duschen zu gehen.. :rolleyes:

    Die Krönung: Nach einem solchen unangemeldeten Besuch des Maklers bekamen wir einen Beschwerdebrief des Vermieters, dass die Wohnung angeblich vermüllt gewesen sei und sich zudem die Nachbarn über Lärm beschwert hätten, was aber nach Rücksprache nicht möglich sein kann, da diese im Urlaub waren und uns gegenüber sehr positiv eingestellt sind.

    Wir haben ihm nun ein Schreiben geschickt, in welchem wir darum bitten, dass wir einen respektvolleren Umgang wünschen und er uns in Zukunkt über Besuche jeder Art informieren soll und sie entsprechend anzumelden hat.

    Wie ist die Rechtslage? Darf er oder ein Makler mit fremdem Menschen einfach die Wohnung ohne Absprache oder Anmeldung z.B. durch Klingeln mit dem eigengen Schlüssel betreten? Darf er uns vorschreiben, wie es in der Wohnung auszusehen hat (Stichwort Müll)? Haben wir wegen unserem Brief etwas zu befürchten?

  • Hallo 411,

    "Es handelt sich um eine ehemalige Arztpraxis mit über 300 m² mit insgemsamt neun Wohn- bzw. ehemaligen Behandlungsräumen,
    Es gibt natürlich noch eine Küche, Toiletten, Bad und einen Aufenthaltsraum (Wartezimmer), die von allen mitbenutzt werden dürfen."
    Sind die auch vermietet? Nachweislich mit MV?

    "er betritt ohne Anmeldung oder Absprache mit dem eigenen Schlüssel die Wohnung und steht dann gerne mal im Aufenthaltsraum,"
    Wie bereits gefragt...

    "nun kommt schon der Makler mit fremden Mietinteressenten für die übrigen freien Zimmer ohne Absprache oder Anmeldung in die Wohnung,"
    Wie bereits gefragt... - Also, betritt er vermietete Räume?

    "Nach einem solchen unangemeldeten Besuch des Maklers bekamen wir einen Beschwerdebrief des Vermieters, dass die Wohnung angeblich vermüllt gewesen sei"
    So traurig es klingt, aber ein M darf seine Wohnung vermüllen, solange keine Belästigungen pp nach aussen dringen.

    "und sich zudem die Nachbarn über Lärm beschwert hätten, was aber nach Rücksprache nicht möglich sein kann, da diese im Urlaub waren und uns gegenüber sehr positiv eingestellt sind."
    Dann soll er doch mal Ross und Reiter nennen.

    "Wir haben ihm nun ein Schreiben geschickt, in welchem wir darum bitten, dass wir einen respektvolleren Umgang wünschen und er uns in Zukunkt über Besuche jeder Art informieren soll und sie entsprechend anzumelden hat."
    Richtig.

    "Wie ist die Rechtslage? Darf er oder ein Makler mit fremdem Menschen einfach die Wohnung ohne Absprache oder Anmeldung z.B. durch Klingeln mit dem eigengen Schlüssel betreten?"
    Eigentlich... nicht, zumindest jedenfalls nicht, wenn nicht entsprechende (schriftliche) Vereinbarungen getroffen wurden.

    "Darf er uns vorschreiben, wie es in der Wohnung auszusehen hat (Stichwort Müll)?"
    Nein.

    "Haben wir wegen unserem Brief etwas zu befürchten?"
    Nöö, was denn bspw.?

  • Nach der Wohnungsbeschreibung kann ich mir nicht vorstellen, dass diese ehemalige Praxis so ohne weiteres als Wohnung benutz werden darf. Es handelt sich m.E. um eine "Nutzungsänderung" die in aller Regel durch die Gemeinde genehmigt sein muss. Möglicherweise ändern sich dadurch auch die sanitäre Situation.Das ist eine baurechtliche Frage. Eine Anfrage beim zuständigen Amt wäre zu empfehlen. Wenn der Vermieter diese Nutzungsänderung nicht genehmigt bekommen hat, dann könnten sich die Mieter mit einer behördlichen Räumung konfrontiert sehen und der Vermieter mit einer fünf-stelligen Geldbuße.

    Was sonst noch zu bemerken ist: Der Vermieter hat wohl noch nicht begriffen, dass er mit dem Mietvertrag seinen Besitz aufgegeben hat. Das Hausrecht gehört den Mietern. Jedes unangemeldete Betreten durch denn Vermieter oder dessen Beauftragte ist bereits Hausfriedensbruch nach § 123 StGB und wird auf Antrag verfolgt. Der Mieter allein bestimmt wer, wann und wie oft er Besuch empfangen möchte. Der Vermieter hat seinen Besuch grundsätzlich mindestens 24 Stunden vorher anzukündigen und sich terminlich abzusprechen.

    Außerdem hat der Vermieter sämtliche Schlüssel der Wohnung an die Mieter zu übergeben. Auf Herausgabe sämtlicher Wohnungsschlüssel kann geklagt werden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!