Ich wohne in einer unsanierten Wohnung mit einem 80l Boiler für Warmwasser. Nun ist dieser kaputt und meine Vermieterin bezahlt die Reparatur (bzw.einen Neuen)nur, wenn ich den Boiler von einem Fachmann in den letzten 2 Jahren habe warten lassen. Ich habe dies nicht getan, mir war dies so nicht bewußt. In meinem Mietvertrag steht lt. § 6 Pkt. 7 zwar etwas von regelm. Prüfung geschriebern, aber mir ist schleierhaft, wieso ich dafür verantwortlich bin. Muß ich dies tatsächlich tun?
Wartung von Warmwassergerät
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tänzerin -
4. Dezember 2012 um 18:09 -
Erledigt
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Da Wartungskosten an Heizungen und Warmwassererzeugern umlegbar sind, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist, dürftest du den Schwarzen Peter gezogen haben.
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Sie haben sich bereit erklärt und im Mietvertrag verpflichtet, den Boiler "regelmäßig einer Prüfung" zu unterziehen. Das haben Sie offensichtlich nicht getan und müssen nun dafür die Konsequenzen tragen. Warum verpflichten Sie sich zu "schleierhaften" Zeug und unterschreiben das auch noch.
"Muß ich dies tatsächlich tun?" Ja, Sie müssen es. -
Zitat
Nun ist dieser kaputt und meine Vermieterin bezahlt die Reparatur (bzw.einen Neuen)nur, wenn ich den Boiler von einem Fachmann in den letzten 2 Jahren habe warten lassen
Dennoch ändert dies nichts an der Tatsache, dass der Vermieter verpflichtet ist, die Warmwasserversorgung sicher zu stellen und somit auch den vorhandenen Boiler reparieren oder austauschen zu lassen. Sollte sich dabei herausstellen, dass der Defekt auf eine mangelhafte Wartung zurückzuführen ist kann er Sie schadenersatzpflichtig machen.
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