Hallo,
dieses Schreiben habe ich von einen Rechtsanwalt bekommen.
../.. wegen Räumung
unsere Beauftragten ist erforderlich geworden, da Sie trotz der Kündigung des Mietverhältnisses nicht fristgerecht aus der Wohnung des Mandanten ausgezogen sind.
Gemäß der uns vorliegenden Kündigung vom 30.04.2009 wurde das Mietverhältnis zum 31.01.2010 gekündigt. Gegen die Kündigung haben Sie keinen Widerspruch eingelegt.
Unser Mandant hat Ihnen mitgeteilt, dass er die Wohnung für seine Mutter sowie Schwester benötigt. Unser Mandant bedauert, dass es ihm nicht möglich ist das Mietverhältniss mit Ihnen fortzusetzen. Er hat auch verständis dafür, dass Sie erhebliche Schwierigkeiten haben eine neue Wohnung zu finden.
Unser Mandant hat daher auch auf Ihre Zusicherung vertraut, dass Sie sich nach einer neuen Wohnung umsuchen. Er hat jedoch nun den Eindruck, dass Sie sein Entgegenkommen falsch interpretieren und nun davon ausgehen, dass Herr ..... letztendlich auf eine Räumung der Wohnung nicht bestehen wird. Dem müssen wir entgegentreten.
Wir wurden beauftragt, beim zuständigen Amtsgericht eine Räumungsklage einzureichen, soweit Sie uns nicht bis spätentens zum 30.01.2010schriftlich bestätigen, dass sSie einen Mietvertrag für eine neue Wohnung abgeschlossen haben. Die Bestätigung bitten wir Sie durch die Vorlage eines Mietvertrages zu erbringen oder eine schriftliche Bestätigung durch den Vermieter.
Wir hoffen, in Ihrem interesse auf eine Erhebung der Räumungsklage verzichten zu können. Durch Klageerhebung enstehen Ihnen ein Kostenrisiko von ca. 2000.00 Euro.
Wir forden Sie daher auf, in Ihrem eigenen Interesse uns kurzfristig den Nachweis zu einbringen, dass Sie nun tatsächlich ausziehen werden.
So das war das ganze schreiben..
Wie sollen wir jetzt vorgehen.. eine neue Wohnung haben wir immer noch nicht..
danke schonmal für eure antworten!