Hilfe - Kündigung des Mietverhältnisses

  • Hallo,

    dieses Schreiben habe ich von einen Rechtsanwalt bekommen.

    ../.. wegen Räumung

    unsere Beauftragten ist erforderlich geworden, da Sie trotz der Kündigung des Mietverhältnisses nicht fristgerecht aus der Wohnung des Mandanten ausgezogen sind.

    Gemäß der uns vorliegenden Kündigung vom 30.04.2009 wurde das Mietverhältnis zum 31.01.2010 gekündigt. Gegen die Kündigung haben Sie keinen Widerspruch eingelegt.

    Unser Mandant hat Ihnen mitgeteilt, dass er die Wohnung für seine Mutter sowie Schwester benötigt. Unser Mandant bedauert, dass es ihm nicht möglich ist das Mietverhältniss mit Ihnen fortzusetzen. Er hat auch verständis dafür, dass Sie erhebliche Schwierigkeiten haben eine neue Wohnung zu finden.

    Unser Mandant hat daher auch auf Ihre Zusicherung vertraut, dass Sie sich nach einer neuen Wohnung umsuchen. Er hat jedoch nun den Eindruck, dass Sie sein Entgegenkommen falsch interpretieren und nun davon ausgehen, dass Herr ..... letztendlich auf eine Räumung der Wohnung nicht bestehen wird. Dem müssen wir entgegentreten.

    Wir wurden beauftragt, beim zuständigen Amtsgericht eine Räumungsklage einzureichen, soweit Sie uns nicht bis spätentens zum 30.01.2010schriftlich bestätigen, dass sSie einen Mietvertrag für eine neue Wohnung abgeschlossen haben. Die Bestätigung bitten wir Sie durch die Vorlage eines Mietvertrages zu erbringen oder eine schriftliche Bestätigung durch den Vermieter.

    Wir hoffen, in Ihrem interesse auf eine Erhebung der Räumungsklage verzichten zu können. Durch Klageerhebung enstehen Ihnen ein Kostenrisiko von ca. 2000.00 Euro.

    Wir forden Sie daher auf, in Ihrem eigenen Interesse uns kurzfristig den Nachweis zu einbringen, dass Sie nun tatsächlich ausziehen werden.

    So das war das ganze schreiben..

    Wie sollen wir jetzt vorgehen.. eine neue Wohnung haben wir immer noch nicht..

    danke schonmal für eure antworten!

  • Da ein Datum angegeben wurde, dass nicht zu dem Vorgang passt, sollten Sie zuerst dieses Datum berichtigen oder klar stellen, dass dieses Datum kein Schreibfehler von Ihnen ist:

    Zitat

    soweit Sie uns nicht bis spätentens zum 30.01.2010schriftlich bestätigen, dass sSie einen Mietvertrag für eine neue Wohnung abgeschlossen haben.

    Auch wäre noch Interessant, wie der genaue Wortlaut der Kündigung war.

    Einmal editiert, zuletzt von Sinus (20. April 2010 um 05:26) aus folgendem Grund: Schreibfehler


  • Wir forden Sie daher auf, in Ihrem eigenen Interesse uns kurzfristig den Nachweis zu einbringen, dass Sie nun tatsächlich ausziehen werden.

    So das war das ganze schreiben..

    Wie sollen wir jetzt vorgehen.. eine neue Wohnung haben wir immer noch nicht..

    danke schonmal für eure antworten!

    Anstatt in einem Forum zu posten und dort nach der richtigen Vorgehensweise nachzufragen, wäre es doch wohl angebrachter entweder Kontakt mit dem Anwalt der Gegenseite aufzunehmen, oder besser diesen Job von einem Anwalt machen zu lassen, den Sie beauftragen.

    Und dann wäre es besser, Sie hätten nicht einen neuen Thread begonnen, sondern den einmal begonnen weiter geführt. Vor allen Dingen sollten Sie auf die gestellten Fragen aus dem anderen Beitrag eingehen, das kann doch nicht so schwer sein, auf solche leichte Fragen zu antworten

    2 Mal editiert, zuletzt von Mainschwimmer (19. April 2010 um 20:01)

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