Habe nicht genau gewusst wie ich das Thema definieren sollte,
folgende Frage;: Bei Abschluss des Mietvertrags in einen 2 Fam Haus wurde vom Vermieter nichts vermerkt oder mitgeteilt das sich eine Gewerbebliche Werkstatt im Haus mit befindet die nicht eben leise vorgehen, wenn denn welche darin arbeiten. Bei Besichtigung war dies auch nicht zu erkennen.
Ist das Vorgehen so erlaubt oder berechtigt das zu Mietminderung?
Da der Vermieter lt Vertrag jährlich um 3% erhöhen will.
Bzw kann man die Mieterhöhung daher verweigern?