Darf sie das?

  • Hallo,

    Ich wohne seid 1 Jahr mit meiner Mutter und meinen 2 Kindern in einer 105qm Wohnung. Meine Mutter zieht jetzt zu ihrem Freund sie ist heute zu unserer vermieterien gegangen um ihren Auszug ihr mit zu teilen sie sagte ihr da ich geld vom Amt beziehe möchte sie das Mieterhältniss komplett auflösen ich wollte eigentlich da Wohnen bleiben jetzt meine Frage darf sie das obwohl ich von anfang an fest mit im Mietvertrag drin stehe?

    lg Alina und danke schonmal

  • Deine Mutter darf Eure VM bitten, sie aus dem MV zu entlassen.
    Da ihr beide als Mieterinnen jede voll in der Haftung seid mit allen Rechten UND Pflichten, würden letztere dann alleine Dich treffen...:o
    Ich als VM würde es nicht machen, da es meine Sicherheit ja verringert. Und eine einseitige Kündigung eines Mieters des MV ist nicht möglich.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (27. November 2012 um 14:02)

  • Und da ich hier hochschwanger eingezogen bin und sie von anfang an gewusst hat das ich Harz4 beziehe frag ich mich ob sie das so einfach darf.


    Hat mit Mietrecht nichts zu tun.

  • Hier kommt es alleine auf die Kulanz des Vermieters an und da Du wahrscheinlich keine 100 qm Wohnung bezahlt bekommst, auch mit zwei Kindern wird es wohl darauf hinauslaufen, dass Du Dir eine neue Wohnung suchen musst.

    Kündigen könnt ihr den Mietvertrag aber nur beide.

    "Ich möchte da wohnen bleiben" ... 100 qm ... Harz4 ... in welcher Welt lebst Du?

    und nein mit Mietrecht hat es wirklich nicht viel zu tun

    2 Mal editiert, zuletzt von Vermieter (27. November 2012 um 14:33)

  • Ich Wohne 1 Jahr jetzt hier und nein ich bekomme die nicht ganz Bezahlt ich bezahl einen teil selbst und das schon immer das Amt hat da nix gegen solange ich die Nebenkosten selbst Bezahle aber das war auch jetzt hier nicht meine Frage trotzdem danke und noch einen schönen Tag!

  • Nur ein gemeinsam unterschriebener Mietvertrag kann auch nur gemeinsam gekündigt werden. Anders geht das nicht. Selbst wenn sich einer wegstiehlt bleibt er für alle Verbindlichkeiten haftbar.

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