Mieterhöhung vor Mietantritt

  • Hallo zusammen,

    hoffentlich liest jemand diese Zeilen und kann mir helfen, da ich kurz vorm Verzweifeln bin und keine Zeit mehr habe.

    Mein Fall ist folgender:
    Vor ca.3 Monaten habe ich einen Mietvertrag unterschrieben und daraufhin auch meine aktuelle Wohnung gekündigt.
    Nun habe ich telef. mit dem Vermieter und dem Vormieter besprochen, dass die Übergabe möglichst bald, also vor dem Termin der im Vertrag genannt wird übergeben wird. Der Vormieter ist auch bereits ausgezogen. Heute, 15 Tage vor dem eigentlichen Datum, sollte die Übergabe stattfinden. Bei dem Treffen war der Hausmeister vor Ort, der stellvertretend die Übergabe vornehmen sollte. Der Hausmeister hat mir einen Zettel vom Vermieter überreicht, dass sich meine Miete um ca. 220€ erhöhen wird, da er dazu das Recht hat (bisherige eigentliche Kaltmiete 550€). Er beruft sich auf das Gesetz, Modernisierungskosten auf die Mieter umzulegen. Tatsächlich wird das Haus gerade von außen besser isoliert, die Balkons, das Treppenhaus und die Fenster neu gemacht. Mir wird auch ein, wenn ich das richtig verstehe, ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt dass nach 2 Monaten wahrgenommen werden kann.
    Mein Vertrag ist ein Staffelmietvertrag (feste Mieerhöhung jedes Jahr) und sagt zusätzlich: "Auch bei einem befristeten Mieverhältnis sind Mieterhöhungen nach dem Gesetz zur Regelung der Miehöhe zulässig". Außerdem gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist als vereinbart.
    Der Hausmeister hat mir heute nicht die Schlüssel gegeben, da ich erst einmal nicht das Schreiben zur Erhöhung der Miete um 220€ unterschreiben wollte und die Übergabe daran geknüpft sei.

    Was kann ich nun tun? Doch erst zum 1.5 einziehen und nicht unterschreiben? Wenn ja, darf ich dann direkt wieder gekündigt werden (3 Monate Kündigungsfrist wie oben beschrieben)?
    Die erhöhte Miete ist eigentlich auch zu hoch für uns, bzw. wenn wir es von Anfang an gewusst hätten, hätten wir den Vertrag nicht unterschrieben.

    Wer ist im Recht? Was kann ich machen?

    Vielen vielen Dank schon einmal

    Gruß
    ciaomao

  • Hier nur Auszugsweise Hinweise auf den formalen Vorgang eines Mieterhöhunghsverlangens nach dem BGB:

    1. Vorankündigung der Modernisierungsmaßnahme vor Baubeginn
    - 3 Monate vorher (Der Vermieter hätte schon zu den Verhandlungen über den Mietvertrag die Modernisierung schriftlich ankündigen müssen)
    - Der Mieter ist berechtigt, bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Mitteilung folgt, außerordentlich zum Ablauf des nächsten Monats zu kündigen ( § 554 Abs 3 BGB).

    2. Folgen einer Versäumnis des Vermieters
    - Fristverlängerung (Überlegungsfrist des Mieters von bis zu 6 Monaten)

    3. Mieterhöhungsverlangen nach Ausführung der Bauarbeiten
    - für die Kostenberechnung, die der Vermieter vorzulegen hat, ist Textform vorgeschrieben

    4. Rechtsfolgen eines unwirksamen Mieterhöhungsverlangens
    - Ist das Mieterhöhungsverlangen unwirksam, so ist der Mieter nicht verpflichtet, die verlangte Mieterhöhung zu bezahlen.

    Wie Sie sehen, handelt es sich um ein außerordentlich komplexes Thema.
    Hier können Sie sich einen Überblick verschaffen und auch obige Ausführungen nachlesen: Mietrecht: Modernisierungen einer Mietwohnung, Pflichten und Rechte

    M.E. kann die Erhöhung nicht verlangt werden und Sie könnten den Vertrag fristlos kündigen. Auch ist möglich, dass dieser Vertrag unwirksam ist. Auch ist offen, einen Schadensersatz vom Vermieter zu fordern, wenn Sie nun terminlich in Schwierigkeiten kommen sollten und sich eine andere Wohnung suchen müssen.

    Ein Kontakt zu einem Mieterverein oder Fachanwalt ist zu empfehlen.

  • Zuerst einmal Dank an Sinus, Sie haben mich etwas weitergebracht!

    Ich habe versucht Termine beim Mietbund zu bekommen.
    Es ist zwecklos, da Wartelisten bis nächsten Monat bestehen,
    bzw. die offene Sprechstunde persönlich vor Ort angemeldet werden muss, und 5 Min. nach Türöffnung die Liste voll ist....
    Ich habe eine Kanzlei verständigt, und erwarte einen RR für ein erstes Gespräch gegen Mittag.

    Ich habe mich etwas eingelesen:
    Nach §558 & §559 BGB ist bei vereinbarter Staffelmiete KEINE Mieterhöhung durch Modernisierung möglich.
    Zum Thema Rausschmiß durch Vermieter nach 3 Monaten:
    §573 Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interess an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.
    Berechtigte Intersssen sind: Miete nicht gezahlt, Eigenbedarf, Hinderung von wirtschaftliche Verwertung des Grundstückes.

    Falls mich jemand korriegieren möchte, weitere Hinweise hat, oder sonstiges - ich bin für alles Dankbar.

    Gruß
    ciaomao

  • Entschuldigung

    Zitat

    Mein Vertrag ist ein Staffelmietvertrag

    ...das hatte ich überlesen.:o

    Sollte der Staffelmietvertrag formell in Ordnung sein, dann könnten Sie das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters m.E. glatt vergessen.

  • Hallo Sinus,

    das freut mich zu hören.
    Ist es mit der Kündigung auch richtig, dass er mich nicht ohne die von mir aufgeführten Gründe vor die Tür setzen kann?
    Hinzu kommt, dass mir der Hausmeister gesagt hat, das es ein Versehen war, dass ich den Mietvertrag bekommen habe. Eigentlich steht die Wohnung zum Verkauf!

    Danke
    ciaomao

  • Sie glauben doch nicht allen Ernstes daran, dass Sie in einem Forum eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten?

    Was ein Hausmeister sagt, ist für einen rechtmäßigen gültigen Vertrag völlig Wurscht.
    Nach Ihrer Schilderung ist der Mietvertrag gültig und wenn die Wohnung jetzt verkauft werden sollte, dann hat der Vermieter u.U. sogar noch eine Sperrfrist von 3 Jahren einzuhalten. Siehe § 577 a BGB.
    Solche Fälle werden in aller Regel dann mit Abfindungen des Vermieters geregelt.

  • Hallo Sinus,

    es geht hier nicht darum dass ich eine rechtsverbindliche Antwort möchte! Es geht darum, dass ich Hilfe von anderen Usern erhalte zum Thema Mietrecht. Ist dieses Forum nicht hierfür da?:confused: Evtl. habe ich auch den Namen des Forums falsch verstanden?
    Wie auch immer, danke für Deine Antworten. Morgen habe ich die Chance beim Mieterbund ein Gespräch zu erhalten.

    Gruß
    ciaomao

  • Zitat

    Ist dieses Forum nicht hierfür da? Evtl. habe ich auch den Namen des Forums falsch verstanden?

    Es kommt immer auf die Fragestellung an. Dieses Forum ersetzt in keinem Fall eine Mieter- oder Vermieterberatung oder eine anwaltliche Beratung.
    Die freiwilligen Autoren können hier nur Denkanstöße liefern!:D

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